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GKV-Spargesetz

Kassen wollen Milliardenbeträge bei Apotheken sparen

Am morgigen Mittwochvormittag sollen die Fachverbände zum geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz angehört werden. Kurz vor dem Termin haben sich Stellungnahmen von Kassen und Pharmaindustrie angesammelt. Die Kassen wollen das Apothekenhonorar deutlich absenken. Es geht um eine Absenkung des Fixhonorars, eine Deckelung der 3-Prozent-Marge und eine Streichung der Botendienstvergütung.
Cornelia Dölger
12.07.2022  18:00 Uhr
Honorargutachten des Bundeswirtschaftsministeriums

Honorargutachten des Bundeswirtschaftsministeriums

Für den Apothekenbereich empfehlen die Innungskrankenkassen dem Gesetzgeber, das Honorargutachten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) von 2017 heranzuziehen »und die dort aufgeführten Vorschläge für Effizienzgewinne, die mit 1,24 Milliarden Euro jährlich beziffert wurden, umzusetzen«.

Auch der BKK Dachverband wertet einen erhöhten Apothekenabschlag als passende kurzfristige Maßnahme, sieht aber nach dem Ablauf der geplanten Dauer von zwei Jahren Ausgabensteigerungen auf die Kassen zukommen, die es dann zu kompensieren gelte. Langfristig soll ihm zufolge bei Einkauf und Abgabe von Arzneimitteln gespart werden, etwa durch die Deckelung des 3-prozentigen Aufschlags auf das Fixhonorar.

Diese Deckelung gewinne angesichts von immer mehr neuen, hochpreisigen Arzneimitteln stetig an Bedeutung, so der Dachverband. Der bislang nicht gedeckelte prozentuale Vergütungsanteil von 3 Prozent setze dabei »den Anreiz zur Abgabe hochpreisiger Arzneimittel« – wobei teurere Arzneimittel keinen höheren Aufwand bei der Abgabe erzeugen. Um hier Einhalt zu gebieten, solle in § 3 Satz 1 AMPreisV nach den Wörtern »Festzuschlag von 3 Prozent« die Wörter »bis zu einem Betrag von 30,00 Euro« eingefügt werden.

Kassen sollen Botendienst nicht mehr bezahlen

Auch den Aufschlag von 8,35 Euro je abgegebener Packung hat der Verband im Visier. Wie auch die Innungskrankenkassen bezieht er sich auf das BMWi-Gutachten von 2017, nach dem dieser Betrag »deutlich zu hoch angesetzt« sei und auf 5,84 Euro gesenkt werden solle. Zudem solle die Vergütung auch bei der Rezepturherstellung von parenteralen Lösungen angepasst werden.

Der Verband der Ersatzkassen vdek hat weiteres Sparpotenzial bei den Apotheken ausgemacht. Über einen höheren Kassenabschlag hinaus wertet er die Abschaffung der Finanzierung des Botendienstes durch die Krankenkassen als gute Maßnahme; schließlich sei diese Leistung vormals durch die Apotheken kostenfrei erbracht worden.

Auffällig defensiv verhält sich der AOK-Bundesverband. Das AOK-Lager begrüßt zwar, dass die Apotheken mit einer Erhöhung des Kassenabschlags »in die Pflicht genommen« werden sollen. Weitere Vorschläge zu Einsparungen am Apothekenhonorar legt der AOK-BV allerdings nicht vor.

Der Referentenentwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz war vorige Woche bekannt geworden und hatte Kritik aus etlichen Lagern hervorgerufen. Ende der Woche wurde es ohne Änderungen an Länder und Verbände geleitet. Die Verbände hatten bis zum heutigen Dienstag Gelegenheit zu einer Stellungnahme.

 

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