Kassen wollen Apothekenhonorar senken und deckeln |
Die Krankenkassenverbände wollen beim Apothekenhonorar weitere Millionenbeträge einsparen. / Foto: imago/Christian Ohde
Die Fachverbände im Gesundheitswesen sind am heutigen Mittwoch dazu aufgerufen, die Fragen der Abgeordneten zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zu beantworten. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung das nach der Coronavirus-Krise milliardenschwere Finanzloch in der GKV stopfen. Das Vorhaben sieht unter anderem große Einsparungen bei der Pharmaindustrie vor, aber auch die Apotheken sollen über eine zweijährige Erhöhung des Kassenabschlags auf 2 Euro zur Kasse gebeten werden.
Die ABDA hat in ihrer Stellungnahme ausdrücklich vor dieser Maßnahme gewarnt, dabei auf die ohnehin steigenden Kosten hingewiesen. Für die durchschnittliche Apotheke ergäben sich durch das Gesetz Mehrbelastungen in Höhe von rund 6500 Euro. Zu erwarten ist aber, dass zumindest die Krankenkassen die heutige Anhörung nutzen, um ihre Sicht aufs Apothekenhonorar kundzutun. Dabei fällt auf, dass insbesondere die Betriebskrankenkassen und die Ersatzkassen heftige Einschnitte an der Vergütung fordern.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) schreibt in seiner vorab eingereichten, schriftlichen Stellungnahme, dass man »über den höheren Apothekenabschlag hinaus noch Einsparpotenzial für eine Entlastung der GKV« sehe. Konkret wünschen sich die Ersatzkassen eine Streichung der Botendienst-Vergütung, »da diese Leistung vormals durch die Apotheken kostenfrei erbracht wurde«. Mit Blick auf Änderungen am Herstellerabschlag will der vdek zudem erreichen, dass eine Abrechnung von Verwürfen von Arzneimitteln grundsätzlich verboten wird.
Der BKK Dachverband geht noch einen Schritt weiter und fordert diverse, drastische Kürzungen. Dabei beruft sich der Verband auf das in der vergangenen Legislaturperiode bekannt gewordene Honorar-Gutachten aus dem Bundeswirtschaftsministerium, in dem ebenfalls Streichungen am Apothekenhonorar vorgeschlagen wurden. So schreibt der BKK-Verband, dass die Erhöhung des Kassenabschlags zwar als »kurzfristige Sparmaßnahme« zu begrüßen sei. Allerdings werde die erneute Absenkung nach zwei Jahren zu Ausgabensteigerungen führen, die es zu kompensieren gelte. Deswegen fordern die Kassen eine Deckelung der 3-Prozent-Marge – dies sei auch wegen der Zunahme an Hochpreisern nötig. Konkret müsse die Marge bei einem Betrag von 30 Euro gedeckelt werden.
Doch damit noch nicht genug. Der BKK-Dachverband erinnert an die im Honorar-Gutachten geplanten Maßnahmen zum Fixhonorar. In dem Papier hatte die vom Ministerium beauftragte Agentur gefordert, das Fixhonorar von 8,35 Euro auf 5,84 abzusenken. Eine Begründung dafür legt der Verband allerdings nicht vor. Das Honorar-Gutachten müsse auch zu einer Kürzung der Rezeptur-Honorare für die Herstellung parenteraler Lösungen herangezogen werden, heißt es weiter. Konkret sollten in diesem Bereich Zuschläge festgelegt werden, die maximal zwischen 28 und 38 Euro liegen. In dieser Höhe seien die Zuschläge kostendeckend, heißt es zur Erklärung.
Im Vergleich zu diesen Kürzungsvorschlägen fallen die Stellungnahmen des GKV-Spitzenverbandes und des AOK-Bundesverbandes eher moderat aus. Beide Verbände fordern, den Bezugszeitpunkt des erhöhten Abschlags klar festzulegen, um Diskussionen darüber zu vermeiden, ob die jeweils zum Bezugszeitpunkt abgegebenen oder die hier abgerechneten Arzneimittel betroffen sind.
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