Pharmazeutische Zeitung online
Risikoschwangerschaft

Kassen übernehmen Tests auf Down-Syndrom 

Nach jahrelangen Diskussionen gibt es jetzt Klarheit: Die Kassen können die Kosten von Gen-Untersuchungen zur Gesundheit ungeborener Kinder übernehmen - aber ausdrücklich nicht auf breiter Front.
dpa
19.09.2019  13:46 Uhr

Schwangere Frauen sollen Bluttests vor der Geburt auf ein Down-Syndrom des Kindes künftig unter engen Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kassen und Kliniken als oberstes Entscheidungsgremium am Donnerstag in Berlin. Möglich sein soll die neue Kassenleistung aber «nur in begründeten Einzelfällen» für Frauen mit Risikoschwangerschaften nach ärztlicher Beratung und verbunden mit bestimmten verpflichtenden Informationen.

Durch die «sehr engen Voraussetzungen» werde klar und eindeutig geregelt, dass der Bluttest nicht als ethisch unvertretbares «Screening» eingesetzt werde, sagte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken. Ziel ist es laut G-BA, Risiken einer sonst erforderlichen invasiven Fruchtwasseruntersuchung zu vermeiden, bei der es als schlimmste Komplikation zu Fehlgeburten kommen kann.

Die Beratung durch den Arzt soll «ausdrücklich ergebnisoffen» sein. Dabei soll auch auf das jederzeitige «Recht auf Nichtwissen» von Testergebnissen hingewiesen werden. In Anspruch genommen werden kann die neue Kassenleistung aber noch nicht so schnell. Zunächst muss - voraussichtlich Ende 2020 - der G-BA noch beschließen, wie eine dazugehörige Infobroschüre ausgestaltet werden soll. Auch das Bundesgesundheitsministerium muss die Beschlüsse wie üblich billigen.

Seit 2012 werden Schwangeren Bluttests auf eigene Kosten angeboten, mit denen unter anderem untersucht wird, ob das Kind mit Down-Syndrom auf die Welt käme. Sie gelten als risikolos im Vergleich zu den seit mehr als 30 Jahren üblichen Fruchtwasseruntersuchungen, die bereits Kassenleistung sind. Bei einem Down-Syndrom haben Menschen in jeder Zelle ein Chromosom mehr als andere. Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden, daher die Bezeichnung Trisomie 21. Folgen sind körperliche Auffälligkeiten und eine verlangsamte motorische, geistige und sprachliche Entwicklung. Ausprägungen sind aber sehr unterschiedlich.

Die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Corinna Rüffer, hatte der Deutschen Presse-Agentur noch vor dem Beschluss des Bundesausschusses gesagt, dies werde keinesfalls das Ende der Debatte sein. «Auch mit Blick auf künftige Tests müssen wir die Grenzen und Bedingungen molekulargenetischer Testverfahren in der Schwangerschaft festlegen - und das wird der Bundestag auch tun.» Rüffer hatte mit anderen Abgeordneten bereits eine offene Debatte im Parlament zu ethischen Fragen initiiert. Dabei wurde im April breite Unterstützung für eine Anerkennung der Tests als Kassenleistung deutlich. Es gab aber auch Warnungen vor wachsendem Druck auf Eltern, der zu mehr Abtreibungen führe. Beratung und auch die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen müssten deutlich verbessert werden. Konkrete Anträge wurden vorerst aber noch nicht eingebracht.

Außerdem beschloss der G-BA, dass besonders schwer erkrankte Frauen das Absaugen von Körperfett bald von den Kassen bezahlt bekommen sollen. Dies gilt zunächst befristet bis Ende 2024 für Patientinnen

mit einer krankhaften Fettvermehrungsstörung (Lipödem) im Stadium 3. Bis dann sollen Ergebnisse einer generellen wissenschaftlichen Studie zu Nutzen und Risiken vorliegen, die dann Basis eines abschließenden

Beschlusses für alle Stadien der Erkrankung sein soll.


 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa