Pharmazeutische Zeitung online
Terminservice- und Versorgungsgesetz

Kassen sollen für alle Impfstoffe zahlen

Impfstoff-Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Apothekern stehen seit Monaten in der Diskussion. Jetzt macht auch die Bundesregierung klar, dass sie offenbar wenig von entsprechenden Verträgen hält. In ihren Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat sie einen Passus aufgenommen, der dafür sorgt, dass sich entsprechende Abkommen für die Apotheker künftig nicht mehr lohnen.
Stephanie Schersch
26.09.2018  11:08 Uhr

Heute Vormittag hat das Bundeskabinett dem Gesetzespaket zugestimmt. Dabei unterscheidet sich der Entwurf der Regierung in einigen Punkten wesentlich vom Referentenentwurf, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Juli präsentiert hatte. Das gilt auch für die Impfstoffversorgung. So sollen die Krankenkassen künftig die Kosten für alle Impfstoffe übernehmen.


Im Ministeriumsentwurf war bislang vorgesehen, dass die Kassen grundsätzlich nur den Preis bis zum zweitgünstigsten Hersteller übernehmen. Kritiker hatten allerdings moniert, dass Lieferengpässe damit nicht ausgeschlossen seien und zudem Preisabsprachen drohten. Die nun geplante Regelung sieht vor, dass die Kassen den Apothekern künftig den tatsächlich vereinbarten Einkaufspreis, höchstens jedoch den Apothekeneinkaufspreis erstatten. Zusätzlich erhalten die Apotheker eine Vergütung von 1 Euro je Einzeldosis sowie die Umsatzsteuer.


Aus Sicht der Regierung besteht damit aufseiten der Apotheker »kein Anreiz mehr für Preisverhandlungen mit pharmazeutischen Unternehmen«. Schließlich müssten mit den Herstellern verhandelte Rabatte vollständig an die Kassen weitergereicht werden. »Zur Umsetzung der Regelung kann die Kasse sowohl von der Apotheke als auch vom pharmazeutischen Unternehmer Nachweise verlangen«, heißt es im Kabinettsentwurf. Das 1-Euro-Honorar der Apotheker entspreche dabei weitgehend den Vereinbarungen, die Kassen- und Apothekerverbände auf Landesebene in der Impfstoffversorgung getroffen hätten. Diese Vergütung sei angemessen, »da es sich eben nicht um die Abgabe an Versicherte, sondern an Ärzte im Rahmen des Sprechstundenbedarfs handelt, sodass Beratungsleistungen durch die Apotheke nicht erforderlich sind«.


Schafft es diese Regelung ins Gesetz, dürften Impfstoff-Vereinbarungen wie die im Nordosten der Republik bald der Vergangenheit angehören. Dort vereinbarten die Apothekerverbände Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit den Kassen seit Jahren Festpreise für Grippeimpfstoffe. Anschließend verhandeln sie mit den Herstellern besondere Lieferkonditionen. Die Kassenärztliche Vereinigung bittet die Mediziner, möglichst generisch zu verordnen, sodass der Apotheker selbst entscheiden kann, welches Präparat er abgibt. In diesem Jahr war die Vereinbarung über quadrivalente Grippeimpfstoffe für die Saison 2018/2019 besonders in die Kritik geraten, da sich zunächst nur ein einziges Unternehmen bereit erklärt hatte, überhaupt zum Festpreis zu liefern. Andere Hersteller hatten das Abkommen daher als Exklusivvertrag kritisiert, den es laut Gesetz gar nicht geben darf.


Welche Kosten den Kassen durch die Neuregelung entstehen, kann die Regierung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Schließlich kämen in dieser Saison erstmals quadrivalente Grippeimpfstoffe zum Einsatz, die teurer seien als Dreifachimpfstoffe, heißt es. Zudem könne es aufseiten der Apotheken und Hersteller »zu einem neuen geringfügigen Erfüllungsaufwand« kommen – immer dann, wenn die Krankenkassen Nachweise zu den Preisen für Impfstoffe verlangen.

Neue Zwangsrabatte

Zugleich will die Regierung die Abschläge bei Impfstoffen anheben. Seit 2011 müssen Hersteller den Krankenkassen Rabatte einräumen, die sich an einem europäischen Referenzpreis orientieren. Ermittelt wird dieser Wert unter Bezug auf die tatsächlichen Abgabepreise der Pharmaunternehmen für die entsprechende Vakzine in den vier EU-Staaten, die Deutschland beim Bruttonationaleinkommen am nächsten kommen. Der Kreis der potenziellen Vergleichsländer soll nun auf die Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ausgeweitet werden. Zudem dürfen künftig nur noch die Preise aus solchen Ländern in die Berechnung einfließen, in denen der Impfstoff auch tatsächlich zum Einsatz kommt. Schließlich gibt es auch nur dort einen gültigen Abgabepreis. Zusätzlich zu diesem Abschlag wird künftig ein weiterer Zwangsrabatt fällig. Dieser soll für reguläre Vakzine bei 5 Prozent liegen, für saisonale Grippeimpfstoffe sogar bei 10 Prozent.

Foto: Michael Timm

 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa