Kassen sollen früher zahlen |
Alexander Müller |
05.08.2024 13:00 Uhr |
Auch der Kölner Apotheker Erik Tenberken, wie Linz im Vorstand der Deutschen Arbeitsgemeinschaft HIV- und Hepatitis-kompetenter Apotheken, warnt vor den Folgen für die Versorgung, sollte das Honorar wie geplant umgestellt werden: »3 Prozent sind nicht wirklich üppig, 2 Prozent wären nicht mehr machbar«, sagte er zur PZ. Schon heute kämen Patienten mit ihren Hochpreiser-Rezepten zu ihm, die in anderen Apotheken abgewiesen worden seien. Bei Privatversicherten und Beihilfe-Empfängern müssten die Apotheken sonst irgendwann zur Vorkasse übergehen, warnt Tenberken.
Gerade mit der Einführung des E-Rezepts wäre eine schnellere Abrechnung technisch ohne Weiteres möglich. Das würde auch die Rechenzentren der Apotheken entlasten, die mit Abschlagszahlungen bei der Vorfinanzierung gegen Gebühr einspringen.
Zwar sind die Zahlungsfristen in den Arzneilieferverträgen geregelt und damit Sache der Selbstverwaltung. Im BMG werden aber durchaus Überlegungen angestellt, wie man eine Umstellung der Zahlungsströme gesetzgeberisch begleiten könnte.
Eine Sprecherin des Ministeriums teilte auf Nachfrage der PZ mit, dass mit der geplanten Reform unter anderem »die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken verbessert werden« sollen.
Und zur Hochpreiser-Problematik schreibt das BMG: »Alle bislang eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise der Verbände und Länder werden, wie auch Ihre Ausführungen, in die weiteren Überlegungen einbezogen. Im Anschluss bleibt das parlamentarische Verfahren abzuwarten.« Aus den Bundestagsfraktionen der Ampel-Parteien ist zu hören, dass das Hochpreiser-Problem erkannt wurde und angegangen werden soll.
Zunächst muss Lauterbach sein ApoRG aber durchs Kabinett bringen. Das ist nach neuem Zeitplan für den 21. August geplant. Allerdings heißt es aus Lauterbachs Ressort nach wie vor: »Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung zu diesen Themen ist noch nicht abgeschlossen.«
Das BMG weist darauf hin, dass die Abgabe eines hochpreisigen Arzneimittels aktuell deutlich besser vergütet werde als die Abgabe eines preisgünstigen Arzneimittels, »obwohl der Beratungsbedarf grundsätzlich nicht höher ist«. Rund 90 Prozent der abgegebenen Packungen kosteten unter 100 Euro, nur 1 Prozent mehr als 1500 Euro. Letztere machten aber einen Umsatzanteil von fast 40 Prozent der verschreibungspflichtigen GKV-Arzneimittel aus.
Der Gesetzentwurf sehe daher eine umfassende Strukturform und Anpassungen beim Apothekenhonorar »mit Schwerpunkt der Verbesserung der Vergütung von Apotheken im ländlichen Raum« vor, so das BMG. Dieser Effekt würde nach Einschätzung der Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover und anderer Experten gerade nicht erzielt. Abgesehen davon, dass das BMG mit der Reform nur umverteilt und keinerlei Stärkung der Apotheken vorsieht.