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Gesetz zur Arzneimittel-Sicherheit

Kassen nehmen Stellung

Nun haben auch die Krankenkassen eine Stellungnahme zum geplanten Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung vorgelegt. Wenig überraschend sehen sie einige Punkte ganz anders als die Apotheker.
Anna Pannen
20.12.2018  14:42 Uhr

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung hat in der Diskussion um das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) die Meinung der Kassen dargelegt. In einer mehr als einhundertseitigen Stellungnahme erklärt der Verband, welche Neuerungen Spahns er gut findet und welche nicht.

Während etwa die Apotheker es kritisch sehen, dass sie die Nachahmerprodukte von Biologicals künftig austauschen sollen, befürworten die Kassen diesen Schritt. Genau wie den Plan, dass Ärzte diese Nachfolgepräparate künftig häufiger verschreiben sollen. Beides spare schließlich Beitragsgelder. Die Apotheker dagegen fürchten eine Verunsicherung der Patienten, wenn bei den empfindlichen Biologicals bereits kleine Anwendungsänderungen zum Originalpräparat auftreten. Mehr Arbeit macht ihnen das Austauschen aufgrund der aufwendigen Dokumentation natürlich auch.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, den Mindestpreisabstand von 15 Euro für Importarzneimittel abzuschaffen und nur die 15 Prozent Differenz zum Referenzprodukt beizubehalten. Die Kassen befürworten das, da 15 Euro besonders bei hochpreisigen Medikamenten ohnehin wenig brächten. Sie befürchten jedoch, dass Importeure als Folge der Neuerung nun vor allem günstige Medikamente vertreiben werden. Deshalb schlagen die Kassen vor, die alten Regeln in abgeänderter Form beizubehalten: Das Gesetz solle »15 Prozent, aber mindestens 15 Euro« Abstand vorschreiben, heißt es in dem Papier. Die Apotheker dagegen würden die Importquote am liebsten ganz abschaffen.

Überhaupt nicht gut finden die Kassen die geplanten Neuerungen im Bereich Zytostatika, mit denen Spahn auch auf die Affäre um gepanschte Krebsarzneien durch einen Bottroper Apotheker reagiert. In Zukunft soll es laut Gesetzentwurf für die Wirkstoffe parenteraler Zubereitungen keine Preisverhandlungen zwischen Apotheken und Herstellern mehr geben. Stattdessen sollen Apotheker den Einkaufspreis plus eine erhöhte Pauschale von 110 Euro für die Zubereitung bekommen.

Die Kassen nennen den Plan unklar und nicht nachvollziehbar. Man habe sich doch gerade erst mit den Apothekern über die Abrechnungskonditionen für Zytostatika in der Hilfstaxe geeinigt, erklären sie. Es sei nicht erkennbar, wie Spahns Plan die Versorgungsqualität verbessern soll. Von den daraus resultierenden rund 470 Millionen Mehrausgaben pro Jahr profitierten nur Hersteller und Zyto-Apotheken, heißt es in der Stellungnahme. Die Kassen fordern, die Preisbindung für parenterale Zubereitungen wieder einzuführen und außerdem ein generelles Rabattverbot zwischen Herstellern und Apotheken in diesem Bereich zu verhängen. Außerdem sollten Zyto-Apotheken zwar wie im Gesetz vorgesehen häufiger überprüft werden, aber am besten »nicht durch andere Apotheker«, heißt es in der Stellungnahme.

Zum geplanten elektronischen Rezept merken die Kassen lediglich an, dieses müsse ebenso strengen Regeln genügen wie Rezepte auf Papier, damit Apotheken einen Vergütungsanspruch haben. Die elektronischen Dokumente müssten stets korrekt signiert und zweifelsfrei auf Echtheit überprüft werden, auch die anfänglichen Übergangslösungen. Die Frist von sieben Monaten, die Spahn Kassen und Apothekern für die Verhandlungen zu diesem Thema ansetzt, seien allerdings viel zu kurz, bemängeln die Kassen. /

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