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Gemeinsamer Bundesausschuss

Kassen müssen Impfung gegen Gürtelrose zahlen

Die Gesetzliche Krankenversicherung muss künftig für alle Versicherten ab einem Alter von 60 Jahren die Immunisierung gegen das Herpes-zoster-Virus erstatten. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin.
AutorKontaktChristina Müller
Datum 07.03.2019  12:28 Uhr

Das Gremium passt damit die sogenannte Schutzimpfungsrichtlinie an die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) an. Die Vakzine ist laut G-BA seit Mai 2018 in Deutschland verfügbar. „Die Impfempfehlung der STIKO für alle Personen ab 60 Jahren berücksichtigt das mit dem Alter zunehmende Risiko für schwere Krankheitsverläufe des Herpes zoster und das Auftreten einer postherpetischen Neuralgie“, begründet der Ausschuss seine Entscheidung. „Personen, die aufgrund einer Grunderkrankung eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung haben, sollten sich der Empfehlung entsprechend bereits ab einem Alter von 50 Jahren impfen lassen.“ Zu diesen Grunderkrankungen zählt der G-BA demnach etwa HIV-Infektionen, rheumatoide Arthritis, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Asthma bronchiale und Diabetes mellitus.

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