Kassen müssen Impfung gegen Gürtelrose zahlen |
Bei Patienten mit Gürtelrose tritt ein typischer Hautausschlag mit Bläschenbildung auf. / Foto: Imago/Chromorange
Das Gremium passt damit die sogenannte Schutzimpfungsrichtlinie an die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) an. Die Vakzine ist laut G-BA seit Mai 2018 in Deutschland verfügbar. „Die Impfempfehlung der STIKO für alle Personen ab 60 Jahren berücksichtigt das mit dem Alter zunehmende Risiko für schwere Krankheitsverläufe des Herpes zoster und das Auftreten einer postherpetischen Neuralgie“, begründet der Ausschuss seine Entscheidung. „Personen, die aufgrund einer Grunderkrankung eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung haben, sollten sich der Empfehlung entsprechend bereits ab einem Alter von 50 Jahren impfen lassen.“ Zu diesen Grunderkrankungen zählt der G-BA demnach etwa HIV-Infektionen, rheumatoide Arthritis, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Asthma bronchiale und Diabetes mellitus.