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DiGA

Kassen kritisieren hohe Preise bei Gesundheits-Apps

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) moniert hohe und intransparente Preise bei den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Die Apps auf Rezept kosten im Durchschnitt rund 400 Euro pro Quartal. Die GKV erkennt zwar den Nutzen der Apps an, allerdings müsse gerade die Wirtschaftlichkeit der Apps besser angepasst werden. Ein gesetzliches Update sei nötig, so die GKV.
dpa
PZ
01.03.2022  10:08 Uhr

Im Schnitt lagen die von den Anbietern im ersten Jahr frei festlegbaren Preise bei rund 400 Euro im Quartal, wie es im ersten Bericht des GKV-Spitzenverbands zu digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Kassenkosten heißt. Das Spektrum der Preise reichte demnach von 119 Euro für eine Einmallizenz bis zu 743,75 Euro für einen Freischaltcode für eine Anwendungsdauer von 90 Tagen.

Als zusätzliches Angebot, das man auf Rezept bekommen kann, sind bestimmte Gesundheits-Apps seit Herbst 2020 auf dem Markt. Wie gesetzlich geregelt wurde, gibt es für sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine rasche Zulassung. Ist eine App in ein amtliches Verzeichnis aufgenommen worden, können Ärzte sie verschreiben. In diesem Verzeichnis sind aktuell 30 Gesundheits-Apps gelistet.

Die gesetzlichen Kassen übernehmen bis zu zwei Jahren die Kosten - in dieser Zeit müssen die Hersteller nachweisen, dass ihre App die Patientenversorgung verbessert. Im ersten Jahr dürfen die Hersteller die Preise selbst festlegen. Was bei der DiGA-Beratung in der Apotheke beachtet werden muss, hat die PZ bereits ausführlich beschrieben.

Dem GKV-Bericht zufolge wurden zwischen September 2020 und Ende September 2021 rund 50.000 digitale Anwendungen verordnet oder von Kassen genehmigt. Aktiviert worden seien knapp 80 Prozent. Für die gesetzlichen Kassen habe das Ausgaben von 13 Millionen Euro bedeutet.

GKV fordert Gesetz-Update

Es bleibe intransparent, wie die im ersten Jahr von den Herstellern allein festgelegten Preise zustande kommen und welche Kalkulationen dahinter stehen, heißt es im Bericht. Die Herstellerpreise bewegten sich zudem zum Teil deutlich über Preisen, die für die Anwendungen außerhalb des amtlichen Verzeichnisses aufgerufen worden seien. Deshalb pocht die GKV auf eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sie fordert, dass der wissenschaftliche Nachweis des medizinischen Nutzens für die Versicherten durch die Hersteller gewährleistet sein muss. Darüber hinaus will die GKV, dass die Preise für eine DiGA im ersten Jahr nicht mehr vonseiten der Hersteller beliebig festgelegt werden dürfen.

Bei Gesundheits-Apps handelt es sich generell etwa um Anwendungen, die Patienten mit Diabetes und Angststörungen unterstützen sollen, oder Hilfen zur Tinnitus-Therapie. Weitere Apps sollen etwa gegen Impotenz unterstützen, eine digitale Hilfe beim Abnehmen bieten oder bei Depressionen unterstützend agieren.

Solche Anwendungen hätten das Potenzial für eine bessere Versorgung, heißt es im GKV-Bericht. Um langfristig die Hoffnungen zu erfüllen, müsse aber das Missverhältnis zwischen vergleichsweise niedrigen Zugangsvoraussetzungen, fehlender Wirtschaftlichkeit und »kaum vorhandener sinnstiftender Funktion« konstruktiv weiterentwickelt werden.

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