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Digitale Versorgung-Gesetz

Kassen jubeln, Ärzte sind skeptisch

Während sich die Krankenkassen über den Entwurf des Digitalisierungsgesetzes von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) freuen, zeigen sich die Ärzte zurückhaltender. Für Letztere ist Digitalisierung nicht per se ein Allheilmittel.
Jennifer Evans
16.05.2019  13:16 Uhr

Die Barmer begrüßt den Entwurf des sogenannten Digitale Versorgung-Gesetzes (DVG). Es sei höchste Zeit, »in Sachen Digitalisierung Fahrt aufzunehmen«, so Barmer-Chef Professor Christoph Straub. Deutschland dürfe die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung nicht ausländischen Großkonzernen überlassen. Straub fordert daher in einer Stellungnahme alle Beteiligten zu einer »konstruktiven Umsetzung« von Spahns Plänen auf.

Der gestern vorgestellte DVG-Referentenentwurf sieht unter anderem vor, dass Versicherte in Deutschland künftig von Apps und Diagnose-Tools profitieren sollen. Diese digitalen Lösungen sollen zudem schneller in die Versorgung gelangen, vom Arzt verschrieben und von den Kassen bezahlt werden. Das können Anwendungen wie beispielsweise Medikations-Apps, Tagebuch-Apps für Diabetiker oder physiotherapeutische Online-Programme sein. Um eine schnelle Zulassung soll sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kümmern. Zudem dürfen Ärzte künftig auf ihrer Webseite Patienten über ihr Angebot zur Videosprechstunde informieren. Und insgesamt sollen Patienten das Recht darauf bekommen, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte mit Inhalten füllt. Für Spahns Pläne muss auch die digitale Datenautobahn der Gematik laufen. Doch noch immer sind nicht alle Arztpraxen an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen, ihnen sollen dem Entwurf zufolge künftig zusätzliche Honorarkürzungen drohen. 

Entwurf hat Versicherte und Patienten im Blick

Zentral für die Innungskrankenkassen (IKK) ist, dass Spahn insgesamt den Handlungsrahmen für die Kassen erweiterten will. »Wir begrüßen die Möglichkeit zur Entwicklung digitaler Innovationen sowie zur Gestaltung individualisierter Versorgungsangebote«, betont IKK-Geschäftsführer Jürgen Hohnl. Als »mutigen Schritt in die digitale Zukunft« loben auch die Betriebskrankenkassen (BKK) den Gesetzentwurf und den erweiterten Spielraum, den der Minister den Kassen zusprechen will. Für den Verband der Ersatzkassen (vdek) ist dies sogar »ein Ansporn, innovative Programme für die Versicherten in der Stadt und auf dem Land zu entwickeln«, sagt vdek-Chefin Ulrike Elsner. Als positiv heben alle Kassen hervor, wie konsequent sich der Entwurf an der Versicherten- und Patientenperspektive orientiert.

Deutlich kritischer äußerte sich Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), zum Vorstoß des Gesundheitsministers. Obwohl die Ärzteschaft der Digitalisierung offen gegenüber stehe, sei diese »kein Allheilmittel«. Mit Blick auf den zusätzlichen Arbeitsaufwand im Praxisalltag müsse Spahns Entwurf noch nachgebessert werden. Man befürworte zwar eine bessere Versorgung, aber keine Verschärfung von Sanktionen. Auch in puncto App auf Rezept ist Gassen skeptisch. Er wehrt sich dagegen, dass »der einzelne Arzt sich mit einer Flut verschiedener App-Produkte beschäftigen und genau wissen muss, welche Krankenkasse welche Anwendung erstattet«. Aus diesem Grund plädiert er dafür, eine »angemessene und vor allem effiziente Nutzenbewertung« vorzuschalten. Spahns Plan ist, das BfArM mit der Prüfung von Gesundheits-Apps zu beauftragen. Dem vdek will das allerdings nicht einleuchten. Der Verband hält den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung für eine solche Nutzenbewertung für besser geeignet.

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