Kassen gegen Engpass-Zuschuss für Apotheken |
Der BKK-Dachverband lehnt den Lieferengpass-Zuschlag für Apotheken in Höhe von 50 Cent zuzüglich Umsatzsteuer »entschieden ab«, so der Verband. Mit der Vergütung für Arzneimittel seien alle Aufwände abgegolten. »Eine weitere Honorierung käme einer doppelten Vergütung gleich«, heißt es in der Stellungnahme. Der Kassenverband fordert, Großhändler und Apotheken zu verpflichten, Arzneimittel besser zu bevorraten. Dann seien auch die erleichterten Abgaberegelungen für Arzneimittel entbehrlich, so der BKK-Dachverband.
Der GKV-Spitzenverband hält laut seiner Stellungnahme zwar die Intention des Gesetzgebers, den durch Lieferengpässe entstehenden Arbeitsaufwand in Apotheken zu verringern, für sinnvoll. Der mit den gelockerten Austauschmöglichkeiten gewählte Ansatz sei jedoch nicht zielführend. Der Aufwand ließe sich durch die Etablierung eines umfassenden Monitoring-Systems verhindern. Dabei könnten Ärzte bereits vor der Verordnung einen entsprechenden Hinweis erhalten. Somit kämen Apotheken gar nicht in die Situation, dass ein Mehraufwand entstehe.
Aus diesem Grund lehnt der GKV-Spitzenverband die geplanten vereinfachten Austauschregeln in Apotheken ab. Sollte die Neuregelung Teil des Gesetzes bleiben, empfiehlt der Verband dringend, sie anzupassen. Er fordert insbesondere, das mit dem Austausch von Arzneimitteln verbundene Verbot von Beanstandungen und Retaxationen zu streichen, da dies zu einer Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots führen könne. Weiterhin spricht sich der GKV-Spitzenverband dafür aus, auf die geplante Engpass-Pauschale für Apotheken zu verzichten. Da die vereinfachten Austauschregelungen darauf abzielten, den Aufwand in den Apotheken zu reduzieren, erschließe sich nicht, warum für die Abgabe vorrätiger Arzneimittel nun eine zusätzliche Vergütung notwendig sein solle, begründet der Verband seine Haltung.
Der AOK-Bundesverband hält einen Engpass-Zuschlag für Apotheken ebenfalls für verzichtbar. Statt eine Sondervergütung einzuführen, sollte sich die Anstrengung auf eine wirksame Vorbeugung von Lieferengpässen konzentrieren, heißt es in der Stellungnahme. Die Fortführung von Sonder-Abgaberegeln aus der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung lehnt der AOK-Bundesverband ab, da mittlerweile keine Notwendigkeit zur Kontaktreduktion mehr bestehe. Der Verband fordert insbesondere, die damit verbundene generelle Freistellung von der Retaxation zu streichen. »Das vorgesehene Abstellen auf breitere Abgaberegelungen wegen eines nichtvorrätigen Arzneimittels verbunden mit einer Retaxfreiheit unterläuft damit die Wirtschaftlichkeit der Versorgung«, so die Begründung des Verbands.