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Rx-Boni sanktionieren

Kassen fordern staatliche Versender-Aufsicht  

Die großen Versender gewähren weiterhin Rx-Boni. Die Krankenkassen könnten solche Verstöße gegen das Sozialrecht ahnden. Doch der GKV-Spitzenverband spricht keine Sanktionen aus und sähe die Haftungsrisiken lieber beim Bund.
AutorAlexander Müller
Datum 26.09.2025  11:12 Uhr
Kassen fordern staatliche Versender-Aufsicht  

Mit dem Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) wurde das Rx-Boni-Verbot 2020 vom Arzneimittelrecht ins Sozialrecht übersiedelt. Die Durchsetzung wurde mit einer juristisch etwas wackligen Konstruktion vom damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an die Selbstverwaltung übertragen. Die »Paritätische Stelle« soll Verstöße ahnden und Sanktionen verhängen.

Das im Rahmenvertrag verankerte Gremium ist mit je drei Vertretern des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) und des Deutschen Apothekerverbands (DAV) besetzt – hat sich aber bislang als stumpfes Schwert erwiesen.

Kassen wollen Staatshaftung

Der GKV-SV teilte auf Nachfrage der PZ mit: »Die Paritätische Stelle hat bisher noch keine Sanktionen gegen Versender verhängt. Nach unserer Auffassung wäre es sachgerechter, die Aufsicht über den Versandhandel mit Arzneimitteln bei einer staatlichen Stelle anzusiedeln, so dass auch Haftungsrisiken in staatlicher Hand verblieben.«

Mit Verweis auf die Haftungsrisiken begründet auch der DAV, dass bislang keine Strafen gegen die Versender verhängt wurden oder gar der Ausschluss aus der Versorgung angedroht wurde. Ein Gutachten im Auftrag des DAV soll eine persönliche Haftung der Mitglieder der Paritätischen Stelle zumindest nicht ausgeschlossen haben. Und Doc Morris hat gegen die Apothekerkammer Nordrhein tatsächlich schon eine millionenschwere Schadenersatzklage aufgrund angeblich entgangener Gewinne losgetreten.

Der GKV-SV verweist in diesem Zusammenhang auf die sogenannte Länderliste, für die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ebenfalls selbst zuständig sei. »Das BMG veröffentlicht danach gemäß §73 Absatz 1 Satz 3 Arzneimittelgesetz in regelmäßigen Abständen eine aktualisierte Übersicht über die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und die anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, in denen für den Versandhandel und dem elektronischen Handel mit Arzneimitteln dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen.«

ABDA-Präsident Thomas Preis hatten beim Deutschen Apothekertag (DAT) im Gespräch mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ebenfalls gefordert, dass der Staat seine eigenen Regeln durchsetzt.

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