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Neuer Verordnungsentwurf

Kassen dürfen weiter auf Banden und Trikots werben

Nach viel Protest von Kassen, Sport und auch Politik hat das Bundesgesundheitsministerium den Plan aufgegeben, den Kassen Banden- und Trikotwerbung bei Sportveranstaltungen generell zu verbieten. Künftig gelten dafür aber bestimmte Bedingungen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 22.10.2021  11:00 Uhr
Kassen dürfen weiter auf Banden und Trikots werben

Dass Spitzensport und Werbung eine einträgliche Gemeinschaft bilden, dürfte etwa bei jeder Bundesliga-Pressekonferenz vor Sponsorenlogos aufs Neue klar werden. Auch Krankenkassen werben im Sport für sich, gern bei hochdotierten Events und nicht selten aggressiv. Dem wollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen Riegel vorschieben und speziell die auffällige Banden- und Trikotwerbung verbieten. Sein Verordnungsentwurf prallte aber an einer breiten Front aus Sportverbänden ab. Nun gibt es einen neuen Entwurf, in dem von dem geplanten Verbot keine Rede mehr ist.

Bald zwei Jahre ist es her, seit der Bundestag das sogenannte Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) verabschiedet hat. Ziel war, den Krankenkassen und deren teils aggressiver Eigenwerbung bei Sportveranstaltungen Einhalt zu gebieten; bis dato gab es keine wirklich verbindlichen Regeln für Kassen, wie, wo und in welchem Umfang sie für sich und ihre Leistungen Reklame machen dürfen. Zwar gelten für sie wie für alle Unternehmen die Grundregeln, die im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb festgehalten sind, aber die Werbung der Kassen unterliegt keiner weiteren gesetzlichen Regelung. Vielmehr einigten sich die Aufsichtsbehörden lediglich auf »gemeinsame Wettbewerbsgrundsätze«, deren Einhaltung aber nicht kontrolliert wird. Verstöße werden zudem nicht sanktioniert.

Zunächst kaum Reaktionen auf neues Gesetz

Während also Spahns GKV-FKG ab Frühjahr 2020 zumindest theoretisch neue Regeln für die Kassenwerbung vorsah, schien das die Kassen und auch die Sportverbände, die von den Werbungen profitieren, zunächst nicht weiter zu stören. Das neue Gesetz stieß auf kaum Reaktionen. Erst als dann im Winter ein Verordnungsentwurf mit rechtsverbindlichen Vorgaben aus Spahns Haus auf den Markt kam, gab es bei Kassen und auch beim organisierten Spitzensport laute Protestrufe. Mächtige Verbände wie der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) formierten sich zu einer »Allianz des deutschen Sports«, um das Vorhaben zu stoppen. Auch von den Kassen gab es viel Gegenwind, besonders die AOKen drängten auf konkretere Vorgaben, »um die bewährte Zusammenarbeit von gesetzlichen Krankenkassen und professionellen Sporter/innen bzw. deren Verbänden und Vereinen weiterhin zu ermöglichen«, wie es in einer Stellungnahme des AOK-Bundesverbands hieß.

Speziell Paragraf 6, der die Werbung auf Banden und Trikots generell verbot, war den Kritikern ein Dorn im Auge. Dort stand kurz und knapp: »Unzulässig ist insbesondere die Banden- und Trikotwerbung im Spitzen- und Profisport.« Werbung bei Sportevents sei darüber hinaus nur dann noch erlaubt, »wenn bei der jeweiligen Veranstaltung insgesamt die Information über die Leistungen der betreffenden Krankenkasse im Vordergrund steht« oder »es sich bei der Veranstaltung um die Durchführung einer Präventionsmaßnahme nach §§ 20a, 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch handelt«. Reklame wie beispielsweise die großen AOK-Logos auf den Trikots des Deutschen Handballbunds wären mit diesem Verbot also alsbald Geschichte gewesen.

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