Kann KI Kunst? |
Jennifer Evans |
07.02.2024 16:00 Uhr |
Auf Plattformen wie open.ai kann jeder mit ein paar Stichworten wie »ein Motorrad im Stil von Picasso« Bilder erstellen lassen, die das System nach nur wenigen Sekunden fix und fertig ausspuckt. Einige Kunstschaffende fühlen sich durch die Werke auf Knopfdruck ihres Stils beraubt. Rechtlich gesehen besitzen sie jedoch nicht ihren Stil, sondern nur ihr Werk. In Zukunft wird sich vermutlich die Frage stellen, ob sie vorab zu informieren sind, wenn die KI-Systeme anhand ihrer Werke lernen? Und ob sie später einen Anteil von den Einnahmen der Technologien-Unternehmen bekommen?
Gelassener sehen dagegen aktuell Kuratoren und Wissenschaftler die Entwicklung im Kunstmarkt. Sie erinnern daran, dass auch Fotografie einst nicht als Kunst galt und heute doch ein wesentlicher Bestandteil davon ist. Oder aber, dass früher auch die großen Meister zunächst durch das Kopieren lernten. Geht es aber darum, Preise für KI-Kunst festzusetzen, wird es auch bei den Galeristen schwierig.
Unklar sind in diesem Zusammenhang außerdem viele philosophische Aspekte. Welche Auswirkungen hat KI-Kunst beispielsweise auf unsere Kreativität? Die Idee kann ja nun völlig losgelöst von eigentlichen Schaffensprozess existieren. Bei der Suche nach Antworten beruft sich der ein oder andere auf Definitionen des Philosophen Immanuel Kant. Er ging davon aus, dass Kunst Freiheit erfordert, sich immer selbst die Gesetze gibt und in der Lage ist, Genialität ohne Input hervorzubringen. Mit anderen Worten: Der KI gelingt es nicht, das genuin Menschliche zu ersetzen, also ist sie keine Kunst. Maschinen können zwar nachahmen, besitzen aber keine intrinsische Motivation oder Geistesblitze. Demzufolge sind Maschinen auch nicht in der Lage, neue Kunstrichtungen wie Expressionismus oder Kubismus zu entwickeln, weil sie für ihren Output zunächst einen Input benötigen.
Auch im deutschen Urheberrecht taucht der Begriff Schöpfungshöhe auf. KI kann demnach kein Urheber sein, Programmierer und Künstler dagegen schon. Mit den Detailfragen sind die Gerichte schon seit einiger Zeit beschäftigt. Eindeutig geklärt muss jedenfalls am Ende sein, bei wem die Urheberschaft liegt – vor allem, wenn daraus rechtliche Konsequenzen folgen.