Kann die 116 117 die Notaufnahmen entlasten? |
Lukas Brockfeld |
27.03.2025 16:00 Uhr |
Armin Beck, Doris Reinhardt, Ina Czyborra und Thomas Ballast (v.l.n.r.) sprachen über eine Reform der Notfallversorgung. / © PZ/Brockfeld
Deutschlands Notaufnahmen sind überlastet und müssen sich oft mit Bagatellfällen beschäftigen. Seit langem wird daher eine verbesserte Patientensteuerung gesprochen. Am Mittwoch wurde das Thema auch auf einer Podiumsdiskussion im Rahmen des Zi-Events »Ausgezeichnete Gesundheit« in Berlin diskutiert.
Dazu waren Armin Beck (stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Hessen), Doris Reinhardt (Stellvertretende Vorsitzende der KV Baden-Württemberg), Ina Czyborra (Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege des Landes Berlin) und Thomas Ballast (stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse) zu Gast. Außerdem beteiligte sich Matthias Heidmeier (Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen) per Videoschalte an der Diskussion.
Zu Beginn der Podiumsdiskussion konnten sich die Zuschauerinnen und Zuschauer mit ihren Smartphones an einer Abstimmung beteiligen. Dabei zeigte sich, dass sich eine deutliche Mehrheit der Anwesenden wünschte, dass Patientinnen und Patienten vor dem Besuch der Notaufnahme eine verpflichtende Ersteinschätzung über die Nummer des ärztlichen Notdiensts, der 116 117, einholen müssen.
Ina Czyborra war mit Blick auf ihre Erfahrungen in Berlin allerdings skeptisch, ob ein solches Verfahren praktikabel ist. »Wenn jemand blutüberströmt von seinen Kumpeln in die Notaufnahme gebracht wird, kann er nicht vor der Behandlung beim Notdienst anrufen«, erklärte die Senatorin. Aus ihrer Sicht sei es vor allem wichtig, dass die Patienten gut in die richtige Versorgungsstufe gelotst werden. Dabei könne die 116 117 eine wichtige Rolle spielen.
Matthias Heidmeier erzählte, dass in NRW bis zu 60 Prozent der im Rettungswagen transportierten Patienten eigentlich anders versorgt werden müssten. Sein Bundesland versuche daher mit einem neuen Rettungsgesetz die Patientensteuerung zu verbessern. Auch die elektronische Patientenakte könnte bald dazu beitragen, dass die Sanitäter nicht mehr »blind« zu ihren Patienten fahren. »Dann weiß der Rettungssanitäter mit wem er es zu tun hat. Da geht im Sinne des Patienten der Datenschatz über den Datenschutz«, betonte der Staatssekretär.