Kammern sollen Fortbildungspflicht durchsetzen |
Daniela Hüttemann |
28.02.2025 15:30 Uhr |
Ob vor Ort, online live oder on demand: Für Apothekerinnen und Apotheker gibt es ein umfangreiches Fortbildungsangebot. / © Getty Images/SrdjanPavlovic
Fortbildung gehört laut Bundesapothekerkammer zum apothekerlichen Selbstverständnis und ist als Berufspflicht in den Berufsordnungen der Apothekerkammern verankert. Nun konstatieren die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) und die Stiftung für Arzneimittelsicherheit in einem aktuellen gemeinsamen Statement jedoch ein »unbefriedigendes Interesse an pharmazeutischer Fortbildung«, was nicht an mangelnden Angeboten liege.
Unterzeichnet haben DPhG-Präsident Professor Dr. Ulrich Jaehde und die Vorsitzende des Stiftungsbeirats, Professor Dr. Ulrike Holzgrabe. Kontinuierliche Fortbildung sei zur Ausübung des Berufes erforderlich, auch um die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und damit die Versorgung der Patienten ständig zu verbessern.
»Das Kernproblem besteht in der nicht vorhandenen Bereitschaft der Kammern (eine Ausnahme ist die Landesapothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern), die Fortbildungsverpflichtung ihrer Mitglieder mit geeigneten Maßnahmen durchzusetzen«, heißt es im Statement. DPhG und Stiftung zitieren die Präambel zu den Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats: Demnach »müssen Apothekerinnen und Apotheker in geeigneter Form nachweisen können, dass sie ihrer Verpflichtung nachgekommen sind«.
Die nachhaltige Zukunft des Berufsstandes hängt laut DPhG und der Stiftung nicht zuletzt von der konsequenten Umsetzung der Fortbildungspflicht für Apotheker ab. Sie schlagen auch gleich eine verbindliche Frist vor: Ab 2026 solle die konsequente Umsetzung erfolgen. Genauere Vorschläge, wie die Kammern dies kontrollieren oder gar sanktionieren sollen, werden allerdings nicht gemacht.
Zwar ist den Unterzeichnenden bewusst, »dass die aktuelle Situation in der deutschen Präsenzapotheke alles andere als komfortabel ist, nicht zuletzt wegen Unterfinanzierung, überbordender Bürokratie und Personalknappheit«. Gleichwohl führe an einer konsequenten Umsetzung der Fortbildungspflicht, wie in anderen europäischen Ländern und wie in der deutschen Ärzteschaft, kein Weg vorbei. »Die Beibehaltung des Status quo wird mittelfristig dazu führen, dass die Umsetzung der Fortbildungspflicht von der Politik (und zukünftig möglicherweise von den Krankenkassen als Verhandlungspartner der Apotheker) eingefordert und die Attraktivität des Arbeitsplatzes öffentliche Apotheke weiter sinken wird.«
Das Thema schwelt bereits länger berufspolitisch. Als erste und bislang einzige Apothekerkammer hatte Mecklenburg-Vorpommern mit Beschluss von 2018 begonnen, die Erfüllung der Fortbildungspflicht ihrer Mitglieder zu überprüfen. »Ich bin zwar kein Freund von Zwangsmaßnahmen, aber es macht deutlich, was wir als Kammer und auch die Gesellschaft von uns Apothekern erwarten«, machte Kammerpräsident Dr. Georg Engel damals deutlich.