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Statement

Kammern sollen Fortbildungspflicht durchsetzen

Zwar besteht gemäß Kammergesetzen und Berufsordnungen der Länder eine Fortbildungspflicht für Apothekerinnen und Apothekern, jedoch müsste diese noch konsequenter um- und durchgesetzt werden, heißt es in einem Statement der DPhG und der Stiftung für Arzneimittelsicherheit, das der PZ vorliegt.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 28.02.2025  15:30 Uhr
Pharmazeutischer Fortschritt beschleunigt sich

Pharmazeutischer Fortschritt beschleunigt sich

Kurz nach seiner Wahl zum BAK-Präsidenten im November 2024 hatte sich Dr. Armin Hoffmann im PZ-Interview offen für eine reguliertere Fortbildung gezeigt: »Im Vergleich zu anderen Heilberufen wäre es sicher besser, wenn wir in Richtung einer regulierteren Fortbildung gehen würden. Wir haben heute wenig Erfolgskontrolle bei Fort- und Weiterbildung. Da könnte man schon mal einen ersten Schritt machen – und dann ist der nächste Schritt zu einer Fortbildungspflicht vielleicht gar nicht mehr so weit.« Arzneimittel und das ganze Gesundheitssystem würden immer komplexer.

Damit argumentieren auch die DPhG und die Stiftung für Arzneimittelsicherheit: »Angesichts der Komplexität und Erklärungsbedürftigkeit vieler neuer Arzneimittel ist der Beratungsaufwand bezüglich Wirksamkeit, Interaktionen und Nebenwirkungen enorm und bedarf eines sich ständig erneuernden Wissens. Für die qualitätsgesicherte Beratung bei der Abgabe von Arzneimitteln und die Erbringung von pharmazeutischen Dienstleistungen müssen Apothekerinnen und Apotheker nicht nur auf dem neuesten Stand der pharmazeutischen Wissenschaften sein, vielmehr bedarf es fundierter Kenntnisse der Physiologie und Pathophysiologie zahlreicher Erkrankungen.« Die Halbwertszeit des (zum letzten Staatsexamen) erworbenen Wissens werde immer kürzer wird, daher bedürfe es der lebenslangen und verpflichtenden Fortbildung.

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