Kammer reagiert auf Streit um Beiträge |
| Alexander Müller |
| 05.11.2025 13:47 Uhr |
Die Apothekerkammer Nordrhein ist im Rechtsstreit um die Beiträge zuversichtlich. / © AKNR/Ina Fassbender
Rechtsanwalt Stefan Kobes von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft legte die juristische Gemengelage dar. Vier Klagen von Mitgliedern beträfen die Beitragsbescheide von 2021 bis 2024, Auslöser sei die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze der Kammer im November 2020. Weitere rund 90 Klagen seien gegen die Beitragsbescheide für 2025 eingegangen, so Kobes.
Im Laufe dieses Jahres sind laut Kobes zwei Urteile zu Beiträgen von Heilberufekammern ergangen, eines des Verwaltungsgerichts Köln zu den Beiträgen der Ärztekammer und das bekannte Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf der Apothekerkammer Nordrhein selbst.
Das Gericht habe unter anderem geprüft, wie die Feststellung des Mittelbedarfs – also die Haushaltsplanung – zustande gekommen ist. Dabei kamen die Richter bekanntlich zu dem Schluss, dass bestimmte Rücklagen der Kammer zu hoch waren. Kobes kritisierte, dass die bestehende Rechtsprechung zu Industrie- und Handelskammern (IHK) 1:1 auf die Heilberufekammern übertragen worden sei. Das sei menschlich verständlich, aber inhaltlich falsch.
Es gebe gute Gründe dafür, warum die IHK-Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) für die Heilberufe nicht gelte. So sei das Heilberuferecht Landesrecht und es gelte zudem das Satzungsrecht der Kammern – also weder das Handelskammerrecht noch die Bundeshaushaltsordnung. Die vom VG Düsseldorf vorgenommene Übertragung geht aus Sicht des Anwalts der Kammer nicht.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung liegt derzeit noch beim OVG Münster. In den anderen laufenden Verfahren wurde das VG Düsseldorf ebenfalls mit diesen Schriftsätzen versorgt – mit einem ersten Teilerfolg: Eine eigentlich auf den vergangenen Mittwoch terminierte Verhandlung sei vom Gericht verschoben worden. Vielleicht habe sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass es so leicht nicht sei. Einen Termin, wann das OVG über den Antrag auf Zulassung der Berufung entscheiden wird, gibt es laut Kobes noch nicht.
Bis dahin könnte es laut Kobes weitere Klagen zu den jeweils neuen Beitragsbescheiden geben. Die Dokumentation zur Haushaltserstellung und den Rücklagen wurde den Mitgliedern sehr detailliert mitgeteilt, um den Transparenzanforderungen gerecht zu werden. Zudem gibt es laut Kobes eine Politik der »kontinuierlichen Rücklagenabsenkung« bei der Kammer. Vielleicht würden dann auch die Klägervertreter merken, dass ihre Angriffe ins Leere laufen, so Kobes. Ein Vertreter aus dem Haushaltsausschuss bemängelte bei dieser Gelegenheit, dass die Kammer jetzt weitere Rückstellungen für das Prozesskostenrisiko bilden müsse.