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Nordrhein

Kammer reagiert auf Streit um Beiträge

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu den Beiträgen und Rücklagen der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) wurde bei der Kammerversammlung über die laufenden Verfahren und die Aussichten gesprochen. Im Rechtsstreit ist die Kammer zuversichtlich, gleichzeitig wurde die Beitragsordnung beschlossen.
AutorAlexander Müller
Datum 05.11.2025  13:47 Uhr

Neue Beitragsordnung beschlossen

Michael Bonmann, Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses erinnerte daran, dass die neue Beitragsordnung ohne den Deckel lange diskutiert und gemeinsam beschlossen wurde. Und er erklärte, warum die Rücklagen in den vergangenen Jahren gestiegen waren. Zum einen hatten die sehr großen Apotheken tatsächlich höhere Umsätze als zuvor bekannt – denn diese mussten zu Zeiten der Deckelung geschätzt werden. Zum anderen hätten die zusätzlichen Umsätze der Apotheken während der Corona-Pandemie auch die Beitragseinnahmen unvorhergesehen erhöht.

Gleichzeitig soll es Anpassungen der Beitragsordnung geben, unter anderem soll der Freibetrag von 300.000 auf 600.000 Euro angehoben werden. Die Änderungen wurden von der Kammerversammlung einstimmig angenommen. Auch Haushaltsplan 2026 und Rücklagenaufstellung wurden einstimmig angenommen, auch der Haushalt für 2025 einschließlich Rücklagen wurde einstimmig bestätigt.

Kammerpräsident Armin Hoffmann betonte, dass der Haushalt in allen Jahren mit der Aufsicht abgestimmt gewesen sei und man stets die entsprechenden Abschlüsse erhalten habe.

In der Diskussion mit den Mitgliedern gab es wenig Nachfragen, die vereinzelte Kritik richtete sich eher gegen die klagenden Mitglieder. Mancher fürchtete um die Unabhängigkeit der Kammer, wenn Gerichte sich allzu sehr in die Haushaltsführung einmischten. Kobes pflichtete dem bei: »Es geht darum, die Haushaltsautonomie der Kammern zu verteidigen, und da sind wir unnachgiebig.«

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