Kammer hält neuen Gesundheitsmarkt für rechtlich bedenklich |
Der Kammer sei die Rechtsgrundlage für das Konzept nach wie vor unklar. Die zuständige Behörde – das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz – müsse daher laufend überprüfen, ob in dem »Gesundheitsmarkt« tatsächlich keine verschreibungspflichtigen oder apothekenpflichtigen Arzneimittel abgegeben würden, forderte Neidel. Des Weiteren dürfe das Konzept nicht als Apotheke dargestellt werden. In diesem Zusammenhang prüfe die Kammer, ob sie weitere rechtliche Schritte auf der Grundlage der Berufsordnung einleiten müsse. Irreführend und unzulässig sei zudem die Verwendung des markenrechtlich geschützten »Apotheken-A´s«, welches in einem Fernsehbericht noch sichtbar gewesen sei. »In diesem Zusammenhang werden rechtliche Schritte geprüft«, kündigte Neidel an.
Apotheken ohne Approbierte erteilt die Kammer eine Absage. Die Patientinnen und Patienten hätten ein Recht auf eine gleichwertige Versorgung in allen Teilen von Thüringen. »Sie wollen keine Apotheken ohne Apothekerinnen und Apotheker, sie wollen keine Scheinapotheken ohne Notdienste und ohne Rezepturen. Sie brauchen vielmehr die wohnortnahe und verbindliche Arzneimittelberatung, sie brauchen die niedrigschwellige Expertise der Apothekerinnen und Apotheker und sie brauchen ein flächendeckendes, stabiles und leistungsstarkes Netz an Apotheken vor Ort, am Tag wie in der Nacht«, betonte Neidel.