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Berufsordnung
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Kammer geht gegen Hasskommentare vor

Die Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT) will berufsrechtlich gegen Mitglieder vorgehen, die sich im Netz beleidigend gegenüber Kolleginnen und Kollegen äußern. Die Berufsordnung wurde so angepasst, dass Hasskommentare künftig auch berufsrechtlich verfolgt werden können. Auch wenn der Effekt überschaubar bleiben dürfte, will die Kammer ein Zeichen setzen.
Datum 15.01.2024  07:00 Uhr

Kammer gegen Hass im Netz

Neidel sucht Unterstützung bei den Apothekerkammern der Länder und hat auch den ABDA-Geschäftsbereich Recht und Pharmazie informiert. »Eine der vielen Herausforderungen wird es offenbar sein, bei allem berechtigten Unmut, Kampfgeist und dem Recht gegen die apothekenzerstörerischen Maßnahmen zu protestieren, ein respektvolles Miteinander unter den Berufskolleginnen und -kollegen aufrecht zu erhalten. Einzelne Kommentare in den Online-Medien gegen berufspolitisch aktive Kolleginnen und Kollegen nicht nur unanständig und respektlos, sondern vielmehr diffamierend und beleidigend. Auf den öffentlich ausgelebten Hass muss es aus unserer Sicht eine wahrnehmbare Antwort seitens der Apothekerkammern geben«, schreibt er an die Kolleginnen und Kollegen in der Geschäftsführung der Kammern.

Die Thüringer Kammerversammlung habe mit einem einstimmigen Votum klargestellt, »dass insbesondere diejenigen, die sich für den Berufsstand einsetzen und sich in ihrer Funktion öffentlich äußern, auch den berufsrechtlichen Schutzbereich beanspruchen können«. Neidel verweist auf Beispiele außerhalb der Branche, in denen auf verbale Attacken tatsächlich Taten folgten und findet, dass es jetzt an der Zeit ist, diffamierenden Äußerungen konsequent und aktiv entgegenzutreten.

Hate Speech Gefahr für die Demokratie

Schon heute sei der zielgerichtete Hass eine Gefahr für die Demokratie, ist Neidel überzeugt. »Wenn sich Präsidentinnen, Vorsitzende oder Mitarbeitende der Geschäftsstellen vor bestimmten Themen fürchten, dann geraten Diskussionen und Entscheidungen in eine Schieflage«, warnt Neidel. Hinzu komme, dass sich das Nachwuchsproblem in der Berufspolitik verschärfe, wenn engagierte Kolleginnen in den Ländern gar nicht zur Wahl stellen. 

Der Kammer sei bewusst, dass die eigenen Handlungsmöglichkeiten auf diesem Feld begrenzt seien und auch harsche Kritik ausgehalten werden muss. »Wir sind aber der festen Überzeugung, dass das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf freie Meinungsäußerung nicht dazu missbraucht werden darf, Berufskolleginnen und Kollegen zu beschimpfen und zu beleidigen, sondern die Würde des Menschen unantastbar bleiben muss.« Die Änderung der Berufsordnung soll ein erster Schritt sein.

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