Kammer geht gegen »Cannabis-Apotheker« vor |
Alexander Müller |
26.05.2025 15:45 Uhr |
Weil der Name der Apotheke nicht nur auf der Rechnung, sondern zwischenzeitlich auch im Impressum aufgetaucht war, hatte die Kammer weiterhin Zweifel. Der Apotheker hatte dies mit einem Versehen und einer falschen Darstellung erklärt, wonach der Service durch seine Apotheke bereitgestellt werde. Doch selbst wenn der Apotheker nicht verantwortlich sei, habe er sich durch seine Beteiligung mitschuldig gemacht, so das Argument der Kammer. Warum diese dann nicht gegen alle anderen in diesem Bereich aktiven Mitglieder vorgeht, kann der Apotheker nicht verstehen.
Weil der Apotheker die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben wollte, traf man sich am 22. Mai zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Köln. Dieses erließ die von der AKNR geforderte einstweilige Verfügung. Es geht um die Werbung für die telemedizinische Behandlung sowie für das medizinische Cannabis an sich.
Der Apotheker hatte umsonst auf die zahlreichen anderen Angebote in diesem Bereich und die aus seiner Sicht ungeklärte Rechtslage hingewiesen. Tatsächlich führt die Kammer bereits ein Verfahren gegen eine Cannabis-Plattform und hatte damit in erster Instanz Erfolg.
Und jetzt will wohl auch die Politik gegen solche Plattformen vorgehen: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ): »Cannabis ist eine Rauschdroge und kann insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene gefährden. Daher möchte ich die zu leicht zugänglichen Onlineverschreibungen einschränken: Auch für die Verschreibung von Medizinalcannabis braucht es eine eindeutige Indikation.«
Warken war auch gegen die Teillegalisierung von Cannabis. Die schwarz-rote Koalition will die Freigabe bis Ende 2025 evaluieren. So lange will Warken warten. »Verstörend« für sie sei aber der Anstieg beim Konsum von medizinischem Cannabis. »Es ist sehr einfach, online an eine Verschreibung zu kommen: Man kreuzt in einer Checkliste an, welche Beschwerden man angeblich hat, und erhält ein Onlinerezept. Das Medizinalcannabis ist aber nicht für den normalen Konsum gedacht, sondern nur für Menschen, die es wegen schwerer Erkrankungen gesundheitlich brauchen.«
Ob die Regierung allerdings entsprechende Onlineplattformen von Anbietern aus dem Ausland stoppen kann, bleibt abzuwarten. Beim Vertrieb verschreibungspflichtiger Lifestyle-Arzneimittel ohne Rezept oder dem Handel auf Onlinemarktplätzen ist dies der Politik bislang nicht gelungen.