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Streit um Plattform

Kammer geht gegen »Cannabis-Apotheker« vor

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ist erneut erfolgreich gegen den Cannabis-Vertrieb über eine Plattform vorgegangen. Das Landgericht Köln hat es einem Apotheker verboten, für die Plattform Cura Medics zu werben. Der fühlt sich zu Unrecht angegriffen.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 26.05.2025  15:45 Uhr

Auf der Webseite von Cura Medics können die Kunden sich ein Rezept über Cannabis ausstellen und die Blüten von einer kooperierenden Apotheke liefern lassen. Dazu müssen sie vorab einen Fragebogen ausfüllen, es folgt laut Plattformbetreibern »eine persönliche ärztliche Bewertung durch eine approbierte Fachkraft«. Nur bei »medizinischer Eignung« werde ein Rezept ausgestellt und die Blüten über eine Apotheke ausgeliefert, heißt es.

Die AKNR findet das gesamte Geschäftsmodell in dieser Form rechtswidrig und hat einen Apotheker abgemahnt, den sie für den Betreiber der Plattform hält, was dieser bestreitet. Die Kammer sieht unter anderem eine unzulässige Werbung für Fernbehandlung: Gemäß § 9 Heilmittelwerbegesetz (HWG) dürfe nur ausnahmsweise dafür geworben werden, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich sei. Der Fragebogen sei jedoch kein Kommunikationsmedium und bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis scheide eine Fernbehandlung ohnehin aus, weil dies nicht den anerkannten fachlichen Standards entspreche.

Ferner kritisierte die Kammer unzulässige Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel außerhalb von Fachkreisen, weil die Blüten schon vor Ausstellen des Rezepts ausgewählt werden können. Angegriffen wurde außerdem, dass bestimmten Blüten eine konkrete Wirkung zugeschrieben wird, obwohl gesicherte fachliche Nachweise zumindest nach Kenntnis der Kammer nicht bestünden. Und die Darstellung von vermeintlichen Krankengeschichten stehe auch noch im Widerspruch zu § 11 Abs. 1 Nr. 3 HWG.

Der Apotheker behauptete gegenüber der Kammer, selbst nicht der Betreiber der Seite zu sein, sondern nur eine kooperierende Apotheke – übrigens genauso wie rund tausend seiner Kollegen bei anderen Plattformen dieser Art.

Im Impressum steht heute die Firma »Marketing StraTeach« mit Sitz im niederländischen Nijmegen. Diese bestätigte im Vorverfahren schriftlich, dass der Apotheker »zu keinem Zeitpunkt Betreiberin der Webseite www.cura-medics.de war oder ist«. Er agiere lediglich als Kooperationspartner und habe zu keiner Zeit Einfluss auf die Inhalte oder gar technische Administrationsrechte gehabt.

Gericht gibt Kammer recht

Weil der Name der Apotheke nicht nur auf der Rechnung, sondern zwischenzeitlich auch im Impressum aufgetaucht war, hatte die Kammer weiterhin Zweifel. Der Apotheker hatte dies mit einem Versehen und einer falschen Darstellung erklärt, wonach der Service durch seine Apotheke bereitgestellt werde. Doch  selbst wenn der Apotheker nicht verantwortlich sei, habe er sich durch seine Beteiligung mitschuldig gemacht, so das Argument der Kammer. Warum diese dann nicht gegen alle anderen in diesem Bereich aktiven Mitglieder vorgeht, kann der Apotheker nicht verstehen. 

Weil der Apotheker die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben wollte, traf man sich am 22. Mai zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Köln. Dieses erließ die von der AKNR geforderte einstweilige Verfügung. Es geht um die Werbung für die telemedizinische Behandlung sowie für das medizinische Cannabis an sich.

Der Apotheker hatte umsonst auf die zahlreichen anderen Angebote in diesem Bereich und die aus seiner Sicht ungeklärte Rechtslage hingewiesen. Tatsächlich führt die Kammer bereits ein Verfahren gegen eine Cannabis-Plattform und hatte damit in erster Instanz Erfolg.

Warken will Plattformen schließen

Und jetzt will wohl auch die Politik gegen solche Plattformen vorgehen: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ): »Cannabis ist eine Rauschdroge und kann insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene gefährden. Daher möchte ich die zu leicht zugänglichen Onlineverschreibungen einschränken: Auch für die Verschreibung von Medizinalcannabis braucht es eine eindeutige Indikation.«

Warken war auch gegen die Teillegalisierung von Cannabis. Die schwarz-rote Koalition will die Freigabe bis Ende 2025 evaluieren. So lange will Warken warten. »Verstörend« für sie sei aber der Anstieg beim Konsum von medizinischem Cannabis. »Es ist sehr einfach, online an eine Verschreibung zu kommen: Man kreuzt in einer Checkliste an, welche Beschwerden man angeblich hat, und erhält ein Onlinerezept. Das Medizinalcannabis ist aber nicht für den normalen Konsum gedacht, sondern nur für Menschen, die es wegen schwerer Erkrankungen gesundheitlich brauchen.«

Ob die Regierung allerdings entsprechende Onlineplattformen von Anbietern aus dem Ausland stoppen kann, bleibt abzuwarten. Beim Vertrieb verschreibungspflichtiger Lifestyle-Arzneimittel ohne Rezept oder dem Handel auf Onlinemarktplätzen ist dies der Politik bislang nicht gelungen.

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