Kammer geht gegen »Cannabis-Apotheker« vor |
Alexander Müller |
26.05.2025 15:45 Uhr |
Cannabis auf Rezept via Fragebogen: Die Apothekerkammer Nordrhein ist gegen ein Mitglied vorgegangen. / © Screenshot: cura-medics.de
Auf der Webseite von Cura Medics können die Kunden sich ein Rezept über Cannabis ausstellen und die Blüten von einer kooperierenden Apotheke liefern lassen. Dazu müssen sie vorab einen Fragebogen ausfüllen, es folgt laut Plattformbetreibern »eine persönliche ärztliche Bewertung durch eine approbierte Fachkraft«. Nur bei »medizinischer Eignung« werde ein Rezept ausgestellt und die Blüten über eine Apotheke ausgeliefert, heißt es.
Die AKNR findet das gesamte Geschäftsmodell in dieser Form rechtswidrig und hat einen Apotheker abgemahnt, den sie für den Betreiber der Plattform hält, was dieser bestreitet. Die Kammer sieht unter anderem eine unzulässige Werbung für Fernbehandlung: Gemäß § 9 Heilmittelwerbegesetz (HWG) dürfe nur ausnahmsweise dafür geworben werden, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich sei. Der Fragebogen sei jedoch kein Kommunikationsmedium und bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis scheide eine Fernbehandlung ohnehin aus, weil dies nicht den anerkannten fachlichen Standards entspreche.
Ferner kritisierte die Kammer unzulässige Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel außerhalb von Fachkreisen, weil die Blüten schon vor Ausstellen des Rezepts ausgewählt werden können. Angegriffen wurde außerdem, dass bestimmten Blüten eine konkrete Wirkung zugeschrieben wird, obwohl gesicherte fachliche Nachweise zumindest nach Kenntnis der Kammer nicht bestünden. Und die Darstellung von vermeintlichen Krankengeschichten stehe auch noch im Widerspruch zu § 11 Abs. 1 Nr. 3 HWG.
Der Apotheker behauptete gegenüber der Kammer, selbst nicht der Betreiber der Seite zu sein, sondern nur eine kooperierende Apotheke – übrigens genauso wie rund tausend seiner Kollegen bei anderen Plattformen dieser Art.
Im Impressum steht heute die Firma »Marketing StraTeach« mit Sitz im niederländischen Nijmegen. Diese bestätigte im Vorverfahren schriftlich, dass der Apotheker »zu keinem Zeitpunkt Betreiberin der Webseite www.cura-medics.de war oder ist«. Er agiere lediglich als Kooperationspartner und habe zu keiner Zeit Einfluss auf die Inhalte oder gar technische Administrationsrechte gehabt.