| Alexander Müller |
| 16.12.2025 11:48 Uhr |
Die AKNR würde sich trotzdem Unterstützung wünschen: »Es ist jetzt die Aufgabe der entsprechenden Stelle, ein Verfahren gegen DocMorris einzuleiten und insoweit die erforderlichen Maßnahmen zu verhängen. Allein das Verbot, in Zukunft derartig Zuwendungen nicht mehr zu gewähren, ist nicht ausreichend, um das Fehlverhalten zu sanktionieren«, so Bettina Mecking, Justiziarin und Geschäftsführerin der AKNR.
Der Anwalt der Kammer würde zudem prüfen, ob Verschreibungen, die durch die Gewährung rechtswidriger Zuwendungen zu Versendern gelotst wurden, nicht durch die Krankenkassen zu retaxieren seien. Denn die Arzneimittellieferverträge sähen vor, dass Rezepte ordnungsgemäß abgerechnet werden. Die Kassen müssten prüfen, ob sie nicht die in dem Zeitraum der Werbeaktion abgerechneten Verschreibungen retaxieren müssen.
Die Entscheidung des OLG ist rechtskräftig, Doc Morris kann aber noch ein Hauptsacheverfahren führen.