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Illegale Rabattaktion
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Kammer fordert Maßnahmen gegen Doc Morris

Doc Morris darf mit Rx-Boni nicht dafür sorgen, dass Kunden mehr Medikamente bestellen, als sie benötigen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) entschieden und damit die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) bestätigt. Die fordert jetzt Maßnahmen gegen den niederländischen Versender.
AutorAlexander Müller
Datum 16.12.2025  11:48 Uhr

Paritätische Stelle gefragt

Die AKNR würde sich trotzdem Unterstützung wünschen: »Es ist jetzt die Aufgabe der entsprechenden Stelle, ein Verfahren gegen DocMorris einzuleiten und insoweit die erforderlichen Maßnahmen zu verhängen. Allein das Verbot, in Zukunft derartig Zuwendungen nicht mehr zu gewähren, ist nicht ausreichend, um das Fehlverhalten zu sanktionieren«, so Bettina Mecking, Justiziarin und Geschäftsführerin der AKNR.

Der Anwalt der Kammer würde zudem prüfen, ob Verschreibungen, die durch die Gewährung rechtswidriger Zuwendungen zu Versendern gelotst wurden, nicht durch die Krankenkassen zu retaxieren seien. Denn die Arzneimittellieferverträge sähen vor, dass Rezepte ordnungsgemäß abgerechnet werden. Die Kassen müssten prüfen, ob sie nicht die in dem Zeitraum der Werbeaktion abgerechneten Verschreibungen retaxieren müssen.

Die Entscheidung des OLG ist rechtskräftig, Doc Morris kann aber noch ein Hauptsacheverfahren führen.

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