Kabinett beschließt Krankenhausreform |
Die Reform soll die Krankenhauslandschaft auf eine alternde Gesellschaft vorbereiten. / Foto: Getty Images/beerkoff
Die Krankenhäuser in Deutschland sollen unter weniger finanziellem Druck stehen und sich bei Behandlungen stärker spezialisieren. Darauf zielen Gesetzespläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die das Kabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat.
Die Reform soll die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle ändern. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen zudem genauer definierte »Leistungsgruppen« sein. Sie sollen bestimmte Klinik-Behandlungen genauer beschreiben und bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben absichern.
Lauterbach sagte, mit der Reform ziehe die Regierung die Notbremse: »Ohne die Strukturen der stationären Versorgung zu ändern, drohen Klinik-Insolvenzen, schlechte Behandlung und weite Wege.« Die Neuregelungen sollten in einer alternden Gesellschaft gute stationäre Behandlung für alle gewährleisten. »Fallpauschalen, die momentan oft das medizinische Handeln bestimmen, werden wir deshalb durch Vorhaltepauschalen und Qualitätsvorgaben ersetzen. Dann bestimmt der medizinische Bedarf die Behandlung, nicht die Ökonomie.«
Gegen die Pläne haben die Länder Einwände angemeldet. Lauterbach hat das Gesetz aber nicht mehr so angelegt, dass es im Bundesrat zustimmungsbedürftig ist. Der Entwurf kommt nun in die Beratungen im Bundestag. In Kraft treten soll das Gesetz Anfang 2025, die konkrete Umsetzung soll dann Schritt für Schritt in den Jahren danach folgen.
Nach Ansicht der Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz, Kerstin von der Decken (CDU) aus Schleswig-Holstein, wird bei der Krankenhausreform die Expertise der Bundesländer nicht berücksichtigt. »Fristgerecht haben die Länder eine umfangreiche, konstruktive und zwischen allen 16 Ländern geeinte fachliche Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben«, sagte sie am Mittwoch in Kiel. Das keine Forderungen der Länder im Regierungsentwurf des Gesetzes stünden, sei eine einseitige Abkehr der Zusammenarbeit von Bund und Ländern.
Von der Decken begrüße dennoch, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gegenüber den Bundesländern angekündigt hatte, dass ihre Forderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren beraten werden sollen. Doch das Verfahren und die Diskussion darum liege nun nicht mehr in der Hand der Bundesregierung, sondern beim Bundestag und Bundesrat, was die Gefahr von erheblichen Verzögerungen mit sich bringe.
»Die Länder werden sich mit allem Nachdruck und weiterhin konstruktiv für ihre überparteilich geeinten und ausschließlich fachlich begründeten Änderungsforderungen einsetzen. Zum Wohl der Patientinnen und Patienten und zur Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Versorgung«, betonte von der Decken.