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MedCanG
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Kabinett beschließt Cannabis-Versandverbot

Der Bezug von Medizinalcannabis per Online-Rezept wird zeitnah nicht mehr möglich sein. Heute hat das Bundeskabinett ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Künftig ist für den Bezug ein persönlicher Arztbesuch nötig. Der Versand wird verboten.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 08.10.2025  11:54 Uhr

Der Erwerb und Versand von Medizinalcannabis per Online-Verordnung wird künftig verboten. Das Bundeskabinett hat dazu heute eine Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) beschlossen. 

Das sind die Änderungen im Detail:

  • Medizinalcannabis kann künftig ausschließlich nach persönlichem Kontakt zwischen Patient und Arzt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch verschrieben werden. Dabei sind Gesundheitszustand, individuelle Erkrankungen und weitere anzuwendende Arzneimittel zu berücksichtigen, was in der Regel eine sorgfältige Anamnese und körperliche Untersuchung erfordert. Es bedarf zudem einer fortlaufenden Aufklärung über die Suchtgefahr sowie mögliche körperliche oder psychische Folgen des Konsums, die sich mit Umfang und Zeitspanne des Konsums verändern können.
  • Bei Folgeverschreibungen muss eine persönliche Konsultation pro vier Quartale erfolgen, wobei der vorherige Kontakt innerhalb des genannten Zeitraums im Zusammenhang mit der Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken stehen muss. Unter dieser Voraussetzung kann in den folgenden drei Quartalen eine Verschreibung auch auf telemedizinischem Weg erfolgen.
  • Der Versandweg von Medizinalcannabis wird ausgeschlossen, da es umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten gibt, die im Rahmen einer persönlichen Beratung in der Apotheke erfolgen müssen. Der Botendienst der Apotheken bleibt davon unberührt.

Mit dem Verbot reagiert die Koalition auf umstrittene Internet-Plattformen zum Cannabisbezug. Dort erhalten Konsumenten ohne direkte Arztkonsultation, lediglich per Fragebogen-Check, ein Rezept, können sich die gewünschte Cannabis-Sorte im Anschluss aussuchen und direkt nach Hause senden lassen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte bereits im Juli einen Referentenentwurf zu dem geplanten Verbot vorgestellt.

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