| Ev Tebroke |
| 08.10.2025 11:54 Uhr |
Medizinisches Cannabis soll künftig nur bezogen werden können, wenn zuvor ein persönlicher Arztkontakt stattgefunden hat. Der Versand soll komplett verboten werden, das hat heute das Kabinett mit einer Änderung des Medizinalcannabis-Gesetzes (MedCanG) beschlossen. / © Adobe Stock/Sebastian Duda
Der Erwerb und Versand von Medizinalcannabis per Online-Verordnung wird künftig verboten. Das Bundeskabinett hat dazu heute eine Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) beschlossen.
Das sind die Änderungen im Detail:
Mit dem Verbot reagiert die Koalition auf umstrittene Internet-Plattformen zum Cannabisbezug. Dort erhalten Konsumenten ohne direkte Arztkonsultation, lediglich per Fragebogen-Check, ein Rezept, können sich die gewünschte Cannabis-Sorte im Anschluss aussuchen und direkt nach Hause senden lassen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte bereits im Juli einen Referentenentwurf zu dem geplanten Verbot vorgestellt.