Kabinett beschließt Cannabis-Versandverbot |
Ev Tebroke |
08.10.2025 11:54 Uhr |
Medizinisches Cannabis soll künftig nur bezogen werden können, wenn zuvor ein persönlicher Arztkontakt stattgefunden hat. Der Versand soll komplett verboten werden, das hat heute das Kabinett mit einer Änderung des Medizinalcannabis-Gesetzes (MedCanG) beschlossen. / © Adobe Stock/Sebastian Duda
Der Erwerb und Versand von Medizinalcannabis per Onlineverordnung wird künftig verboten. Das Bundeskabinett hat dazu heute eine Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) beschlossen.
Das sind die Änderungen im Detail:
Mit dem Verbot reagiert die Koalition auf umstrittene Internet-Plattformen zum Cannabis-Bezug. Dort erhalten Konsumenten ohne direkte Arztkonsultation, lediglich per Fragebogen-Check ein Rezept, können sich die gewünschte Cannabis-Sorte im Anschluss aussuchen und direkt nach Hause senden lassen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte bereits im Juli einen Referentenentwurf zu dem geplanten Verbot vorgestellt.
Der boomende Handel zahlreicher Plattformen mit medizinischen Cannabis steht schon länger in der Kritik. Seit der Legalisierung von medizinischem Cannabis mit dem Medizinal-Cannabisgesetz 2024 ist im Internet ein regelrechter Cannabismarkt entstanden. Denn mit dem Wegfall der Einstufung als Betäubungsmittel kann die Droge auf herkömmlichem Rezept verschrieben werden. Dies machen sich zahlreiche Anbieter zunutze, immer mehr telemedizinische Plattformen entstanden im Netz.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes im April 2024 sei eine bedenkliche Fehlentwicklung beim Konsum von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu beobachten, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) heute in Berlin anlässlich des Kabinettsbeschlusses. Demnach nahmen im ersten Halbjahr 2025 die Importe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent zu – von rund 19 auf rund 80 Tonnen. Dieser Anstieg sei nicht auf einen erhöhten Bedarf bei schwerwiegend Erkrankten zurückzuführen, da die GKV-Verordnungen nur im einstelligen Prozentbereich stiegen. Die Grenze zwischen medizinisch bedingtem Konsum von Cannabis und dem zu Genusszwecken sei immer mehr verschwommen, so die Ministerin. »Mit der Nachschärfung des MedCanG gibt es nun wieder eine scharfe Trennung.«
Mit dem Gesetz sollen diese Fehlentwicklungen korrigiert werden, bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Medizinalcannabis bei schwerwiegender Erkrankung.
Das geplante Verbot hatte bereits für heftige Kritik gesorgt. Per Online-Petition hat unter anderem ein Hersteller und Plattformanbieter zu Protest aufgerufen. Ein Verbot würde »Hunderttausenden kranken Menschen den Zugang zu ihrer Therapie drastisch erschweren – insbesondere jenen, die auf eine digitale oder barrierefreie Versorgung angewiesen sind«, heißt es vonseiten des Petenten, dem Cannabishersteller Grünhorn. Die Petition unter dem Titel »Cannabis ist Medizin, stoppt das Verbot, schützt Patient:innen« hat aktuell knapp 13.300 Unterzeichner. Sobald 50.000 Stimmen erreicht sind, soll sie offiziell beim Deutschen Bundestag eingereicht werden.