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MedCanG
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Kabinett beschließt Cannabis-Versandverbot

Der Bezug von Medizinalcannabis per Online-Rezept wird zeitnah nicht mehr möglich sein. Heute hat das Bundeskabinett ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Künftig ist für den Bezug ein persönlicher Arztbesuch nötig. Der Versand wird verboten.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 08.10.2025  11:54 Uhr

Der Erwerb und Versand von Medizinalcannabis per Online-Verordnung wird künftig verboten. Das Bundeskabinett hat dazu heute eine Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) beschlossen. 

Das sind die Änderungen im Detail:

  • Medizinalcannabis kann künftig ausschließlich nach persönlichem Kontakt zwischen Patient und Arzt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch verschrieben werden. Dabei sind Gesundheitszustand, individuelle Erkrankungen und weitere anzuwendende Arzneimittel zu berücksichtigen, was in der Regel eine sorgfältige Anamnese und körperliche Untersuchung erfordert. Es bedarf zudem einer fortlaufenden Aufklärung über die Suchtgefahr sowie mögliche körperliche oder psychische Folgen des Konsums, die sich mit Umfang und Zeitspanne des Konsums verändern können.
  • Bei Folgeverschreibungen muss eine persönliche Konsultation pro vier Quartale erfolgen, wobei der vorherige Kontakt innerhalb des genannten Zeitraums im Zusammenhang mit der Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken stehen muss. Unter dieser Voraussetzung kann in den folgenden drei Quartalen eine Verschreibung auch auf telemedizinischem Weg erfolgen.
  • Der Versandweg von Medizinalcannabis wird ausgeschlossen, da es umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten gibt, die im Rahmen einer persönlichen Beratung in der Apotheke erfolgen müssen. Der Botendienst der Apotheken bleibt davon unberührt.

Mit dem Verbot reagiert die Koalition auf umstrittene Internet-Plattformen zum Cannabisbezug. Dort erhalten Konsumenten ohne direkte Arztkonsultation, lediglich per Fragebogen-Check, ein Rezept, können sich die gewünschte Cannabis-Sorte im Anschluss aussuchen und direkt nach Hause senden lassen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte bereits im Juli einen Referentenentwurf zu dem geplanten Verbot vorgestellt.

BMG: »Bedenkliche Fehlentwicklung« beim Konsum von medizinischem Cannabis

Der boomende Handel zahlreicher Plattformen mit medizinischem Cannabis steht schon länger in der Kritik. Seit der Legalisierung von medizinischem Cannabis mit dem Medizinal-Cannabisgesetz 2024 ist im Internet ein regelrechter Cannabismarkt entstanden. Denn mit dem Wegfall der Einstufung als Betäubungsmittel kann die Droge auf herkömmlichem Rezept verschrieben werden. Dies machen sich zahlreiche Anbieter zunutze, immer mehr telemedizinische Plattformen entstanden im Netz.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes im April 2024 sei eine bedenkliche Fehlentwicklung beim Konsum von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu beobachten, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) heute in Berlin anlässlich des Kabinettsbeschlusses. Demnach nahmen im ersten Halbjahr 2025 die Importe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent zu – von rund 19 auf rund 80 Tonnen. Dieser Anstieg sei nicht auf einen erhöhten Bedarf bei schwerwiegend Erkrankten zurückzuführen, da die GKV-Verordnungen nur im einstelligen Prozentbereich stiegen. Die Grenze zwischen medizinisch bedingtem Konsum von Cannabis und dem zu Genusszwecken sei immer mehr verschwommen, so die Ministerin. »Mit der Nachschärfung des MedCanG gibt es nun wieder eine scharfe Trennung.«

Online-Petition gegen Verbotspläne

Mit dem Gesetz sollen diese Fehlentwicklungen korrigiert werden, bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Medizinalcannabis bei schwerwiegender Erkrankung.

Das geplante Verbot hatte bereits für heftige Kritik gesorgt. Per Online-Petition hat unter anderem ein Hersteller und Plattformanbieter zu Protest aufgerufen. Ein Verbot würde »Hunderttausenden kranken Menschen den Zugang zu ihrer Therapie drastisch erschweren – insbesondere jenen, die auf eine digitale oder barrierefreie Versorgung angewiesen sind«, heißt es vonseiten des Petenten, dem Cannabishersteller Grünhorn. Die Petition unter dem Titel »Cannabis ist Medizin, stoppt das Verbot, schützt Patient:innen« hat aktuell knapp 13.300 Unterzeichner. Sobald 50.000 Stimmen erreicht sind, soll sie offiziell beim Deutschen Bundestag eingereicht werden.

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