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Impfpassfälschungen

Justizministerium will Strafgesetzbuch ändern

Ist das Fälschen von Impfpässen und die private Nutzung gefakter Gesundheitszeugnisse nach derzeitiger Rechtslage strafbar oder nicht? Dazu gibt es teils divergierende Gerichtsurteile und Einschätzungen. Das Bundesjustizministerium will nun Klarheit schaffen und das Strafgesetzbuch ändern. Das teilte das Ministerium auf Anfrage der PZ mit.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 08.11.2021  16:00 Uhr

In den vergangenen Tagen hatte ein Urteil des Landgericht Osnabrück (LG) zum Thema Impfpassfälschungen für Aufsehen gesorgt: Wer ein gefälschtes Gesundheitszeugnis wie etwa einen Impfausweis in der Apotheke vorlegt, mache sich nicht strafbar. Die Osnabrücker Richter begründeten dies mit einer Rechtslücke im Strafgesetzbuch. Demnach handelt es sich im besagten Fall um eine Nutzung im privaten Bereich, für die die derzeitigen strafrechtlichen Regelungen zur Urkundenfälschung nicht greifen, so die Richter. Andere Instanzen, wie etwa die Generalstaatsanwaltschaften in Niedersachsen, sehen die Lage anders und halten das Fälschen von Gesundheitszeugnissen auch nach aktueller Rechtslage bereits jetzt für strafbar. Das Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will nun für alle Gerichte Klarheit schaffen und das Strafgesetzbuch anpassen. Das teilte das Ministerium auf Anfrage der PZ mit.

Demnach ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nach umfangreicher Prüfung der derzeitigen Rechtslage zwar weiterhin der Ansicht, dass für die Fälschung von Impfausweisen und die Nutzung solcher Fake-Ausweise keine »Strafbarkeitslücke« besteht. »Es ist jedoch wichtig, in diesem Bereich bestehende Rechtsunsicherheiten auszuräumen und den Gerichten eine klare Entscheidungsgrundlage zu geben«, so eine Sprecherin des BMJV gegenüber der PZ. »Aus diesem Grund werden wir zeitnah einen Vorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuches vorlegen, der die Rechtslage klarstellt.«

Druck von der Union

Druck war zuletzt auch von der Unionsfraktion im Bundestag gekommen. Diese hatte Ministerin Lambrecht Untätigkeit vorgeworfen. Die Rechtsunsicherheit bei der Ahndung von Fälschungen von Gesundheitszeugnissen wie etwa den Corona-Impfpässen sei bereits im Juni von den Justizministern der Länder angemahnt worden. Doch das BMJV habe nicht reagiert. Die Union hatte deshalb nun angekündigt, zeitnah einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, der das Fälschen von Impfpässen und dergleichen auch im privaten Bereich unter teils drastische Strafen stellt.

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