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Pflichten für Apotheken

Juristische Fallstricke der EPA

Am 15. Januar beginnt die Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) für alle, zunächst allerdings nur in Modellregionen. Die Gematik informierte jetzt über den aktuellen Stand und die juristischen Vorgaben. Die konkreten Regeln werden allerdings noch mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt. 
Lukas Brockfeld
29.11.2024  13:30 Uhr

Konkrete Vorgaben werden noch verhandelt

Die meisten Regeln sind nach der Einschätzung von Marcel de la Chevallerie im Grunde nichts Neues, da der elektronische Medikationsplan beispielsweise schon seit 2020 Teil der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) sei. 

Die Bestimmungen im Gesetz sind unscharf. Daher muss die konkrete Gestaltung der Vorgaben noch in Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband festgelegt werden. Das betrifft auch die Vergütung der jeweiligen Leistungen. 

Auch andere Vorgaben, wie die Beratung zu Betroffenenrechten oder die Vorgaben zur Einsicht in die EPA, müssen noch mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt werden. Diese Verhandlungen werden erst im Laufe des kommenden Jahres stattfinden. »Erst wenn diese Verhandlungen zu einem Ende gekommen sind, werden Sie das, was ich Ihnen vorgestellt habe, als EPA in der praktischen Anwendung finden«, schloss der Jurist seien Vortrag. 

Die EPA wirft viele Fragen auf. Die Gematik bietet deswegen ein ausführliches Infopaket mit Materialien an, die sich an die Apothekenteams und an die Patientinnen und Patienten richten. Außerdem sind weitere Informationsveranstaltungen geplant. So soll es am 18. Dezember online eine Demonstration der Primärsysteme für Apotheken geben. Weitere Infos finden Sie auf der Website der Gematik. 

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