Juristische Fallstricke der EPA |
Lukas Brockfeld |
29.11.2024 13:30 Uhr |
Die meisten Regeln sind nach der Einschätzung von Marcel de la Chevallerie im Grunde nichts Neues, da der elektronische Medikationsplan beispielsweise schon seit 2020 Teil der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) sei.
Die Bestimmungen im Gesetz sind unscharf. Daher muss die konkrete Gestaltung der Vorgaben noch in Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband festgelegt werden. Das betrifft auch die Vergütung der jeweiligen Leistungen.
Auch andere Vorgaben, wie die Beratung zu Betroffenenrechten oder die Vorgaben zur Einsicht in die EPA, müssen noch mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt werden. Diese Verhandlungen werden erst im Laufe des kommenden Jahres stattfinden. »Erst wenn diese Verhandlungen zu einem Ende gekommen sind, werden Sie das, was ich Ihnen vorgestellt habe, als EPA in der praktischen Anwendung finden«, schloss der Jurist seien Vortrag.
Die EPA wirft viele Fragen auf. Die Gematik bietet deswegen ein ausführliches Infopaket mit Materialien an, die sich an die Apothekenteams und an die Patientinnen und Patienten richten. Außerdem sind weitere Informationsveranstaltungen geplant. So soll es am 18. Dezember online eine Demonstration der Primärsysteme für Apotheken geben. Weitere Infos finden Sie auf der Website der Gematik.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.