Wer sich mit dem Coronavirus angesteckt haben könnte und nur leichte Symptome hat, kann sich telefonisch bis zu 14 Tage krankschreiben lassen. / Foto: Getty Images/Petri Oeschger
Normalerweise dürfen Arbeitnehmer ohne Krankschreibung maximal drei Tage zu Hause bleiben. Dann ist ein Besuch in der Arztpraxis fällig. Am 9. März wurde beschlossen, dass Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen sich telefonisch bis zu sieben Tage krankschreiben lassen können. Nun vereinbarten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Krankenkassen-Spitzenverband eine Verlängerung auf zwei Wochen, wie die KBV am Dienstag in Berlin mitteilte.
Die telefonische, 14-tägige Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit sei möglich, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. «Voraussetzung ist immer, dass es sich um leichte Beschwerden der oberen Atemwege handelt.» Wenn ein Coronavirus-Test gemacht werden soll, soll der Arzt dem Patienten sagen, wo dieser sich testen lassen kann. In einigen Regionen brauchen Patienten für die Untersuchung eine Überweisung. Diese soll die Praxis per Post schicken. Falls es den Patienten schlechter geht, sollen sie nach telefonischer Anmeldung zum Arzt gehen. Die Möglichkeit zur Zwei-Wochen-Krankschreibung ist zunächst bis zum 23. Juni befristet.