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SLAK-Präsident Schmidt

»Jahre der Bewährung« gut gemeistert

Der sächsische Kammerpräsident Friedemann Schmidt sieht die Apotheker gut gerüstet für die Zukunft. Die pandemiebedingten Herausforderungen hätten sie sehr gut gemeistert. Als aktuell drängendstes Problem sieht er den Mitarbeitermangel.
Brigitte M. Gensthaler
11.11.2022  15:30 Uhr
Neue Apotheken-Öffnungszeiten ab 1. Dezember

Neue Apotheken-Öffnungszeiten ab 1. Dezember

Mehr Flexibilität soll eine Änderung der Allgemeinverfügung Öffnungszeiten bieten, die Vorstandsmitglied Daniel Mädler erläuterte. Künftig soll von Montag bis Freitag eine tägliche Mindestöffnungszeit von sechs Stunden zwischen 8 und 18 Uhr gelten, wobei die genauen Uhrzeiten – anders als vor Corona – nicht mehr vorgeschrieben sind. Der Inhaber kann vielmehr frei wählen, wann er seine Apotheke öffnet. Samstags muss eine Apotheke mindestens drei zusammenhängende Stunden zwischen 8 und 14 Uhr geöffnet sein.

»Die neue Regelung ermöglicht flexiblere Öffnungszeiten und Personalengpässe können besser abgefedert werden«, erklärte Mädler die Vorteile. Damit könnten Apotheken übergangsweise auch im Einschichtsystem betrieben werden. »Für die Bevölkerung ist es besser, eine Apotheke mit gekürzten Öffnungszeiten zu haben als gar keine.« Allerdings bedeute die Neuregelung einen Paradigmenwechsel. Inhaber könnten Probleme bekommen, gegenüber den Mitarbeitern weiterhin Öffnungszeiten bis mindestens 18 Uhr zu rechtfertigen, wenn diese nicht mehr verpflichtend sind, gab er zu bedenken. Zudem könnte die Änderung als »Filialförderungsprogramm« verstanden werden.

Sowohl Schmidt als auch Vizepräsident Göran Donner warben für die Neuregelung, die den Patienten zugutekomme. »Aus Sicht des Patienten ist eine Teilzeitapotheke besser als eine Vollzeit-Rezeptsammelstelle. Auch mit sechs Stunden pro Tag kann man eine ordentliche pharmazeutische Versorgung gewährleisten.« Dem stimmte die Versammlung nach ausführlicher Diskussion mehrheitlich zu. Wichtig: Die Allgemeinverfügung Öffnungszeiten gilt ab 1. Dezember 2022 für alle Apotheken im Freistaat. Zuständig für die Erstellung der Allgemeinverfügung ist die Geschäftsstelle.

Dienstleistungen anbieten und abrechnen

Auch Donner zog ein positives Fazit der zurückliegenden Jahre. »Wir sind ganz gut durch die Stürme gekommen und waren erfolgreich.« Ausdrücklich rief er die Kollegen auf, pharmazeutische Dienstleistungen anzubieten und abzurechnen. Zum aktuellen Disput mit den Ärzten sagte er: »Wir Apothekerinnen und Apotheker können Medikationsmanagement. Wir nehmen damit niemandem etwas weg. Es geht um die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Patienten.«

Donner kritisierte zudem die Lieferengpässe als Gefahr für die flächendeckende Arzneimittelversorgung. Die Verfügbarkeitslage bei notwendigen Arzneimitteln sei für Deutschland »unwürdig«. Auf diesen Missstand müssten die Berufsangehörigen »überall – bei der Politik und in den Medien - hinweisen und maximalen Druck ausüben«.

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