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Bundesrat

Ja zur PTA-Reform

Der Bundesrat hat heute für das PTA-Reformgesetz gestimmt. Damit ist der Weg frei für die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplanten Änderungen von PTA-Beruf und -Ausbildung. In einer begleitenden Entschließung macht der Bundesrat aber deutlich, dass er trotz der Reform weiteren Änderungsbedarf bei der PTA-Ausbildung sieht.
Verena Schmidt
20.12.2019  13:14 Uhr

Der Bundesrat hat heute das PTA-Reformgesetz angenommen, das der Bundestag am 14. November beschlossen hatte. Für viele kommt die Entscheidung überraschend, hatte der Gesundheitsausschuss der Länderkammer dem Plenum doch Anfang Dezember empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Denn in dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz waren kaum Anregungen des Bundesrats enthalten. Dieser hatte unter anderem vorgeschlagen, die Ausbildungsdauer von zweieinhalb auf drei Jahre zu verlängern.

Nun bleibt es aber wie bisher bei der zweijährigen schulischen Ausbildung, im Anschluss daran folgt ein sechsmonatiges Praktikum in einer Apotheke. Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßte in einem ersten Statement die Entscheidung der Länderkammer. »Das Einlenken des Bundesrats begrüßen wir ausdrücklich. Hier hat die Stimme der Vernunft gesiegt, denn viele Positionen wären nicht praxistauglich gewesen«, sagte Thomas Benkert, Vizepräsident der BAK.

Bundesrat will Schulgeld abschaffen

Mit einer begleitend abgestimmten Entschließung verdeutlicht der Bundesrat zugleich, dass er weiterhin Änderungsbedarf bei der PTA-Ausbildung sieht. So soll der Länderkammer zufolge das Schulgeld abgeschafft werden. Auch soll die Ausbildungsvergütung der PTA an die anderer Gesundheitsfachberufe angepasst werden, sprich die Auszubildenden sollen während der gesamten Lehrzeit eine Vergütung bekommen. Aktuell erhalten sie nur während des Praktikums in der Apotheke ein Gehalt.

Die im Gesetz festgehaltene Kompetenzerweiterung der PTA ist aus Sicht des Bundesrats zwar notwendig, die Ausbildungsbedingungen seien jedoch nicht geeignet, die angehenden PTA tatsächlich darauf vorzubereiten. Die Bundesregierung solle die Erweiterung der Kompetenzen und die entsprechenden Ausbildungskonditionen daher vor Inkrafttreten des Gesetzes noch einmal überprüfen, fordert die Länderkammer. Kritisch sieht sie zudem die Möglichkeit, die staatliche Abschlussprüfung zur PTA zweimal wiederholen zu können. Bei anderen Gesundheitsfachberufen ist nur ein einmaliges Wiederholen möglich.

Bundesverband der PTA enttäuscht

Der Bundesverband der PTA (BVpta) zeigte sich enttäuscht über den Entschluss des Bundesrats, begrüßte aber die Entschließung. »Auch wenn uns die Anrufung des Vermittlungsausschusses deutlich lieber gewesen wäre, erkennen wir doch, dass wir die Länder in der Frage der PTA-Ausbildung und der Kompetenzen für unsere Berufsangehörigen voll auf unserer Seite haben«, erklärte Sabine Pfeiffer, Leiterin der BVpta-Novellierungsgruppe. »Sollte das PTA-Reformgesetz in der jetzigen Fassung in Kraft treten, kann und wird es nicht dazu beitragen, die Attraktivität unseres Berufes nachhaltig zu erhöhen und dem Fachkräftemangel in den Apotheken entgegen zu wirken«, zeigte sie sich überzeugt.

Die Entschließung des Bundesrats geht nun an die Bundesregierung. Sie kann entscheiden, ob sie die Anliegen der Länder im Gesetz berücksichtigt. Das Gesetz soll überwiegend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

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