IQWiG vergibt positive Bewertung |
Kerstin A. Gräfe |
05.09.2019 14:00 Uhr |
Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die auf eine systemische Therapie unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben, können von einer Therapie mit dem Antikörper Risankizumab profitieren. / Foto: Adobe Stock/IIIRusya
Bei seiner Bewertung unterschied das IQWiG zwischen zwei Patientenkollektiven. Zum einen begutachtete es die Daten bei Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die im Rahmen einer erstmaligen systemischen Therapie nicht für eine konventionelle Therapie infrage kommen. Zum anderen wurde der Nutzen bei Patienten bewertet, die auf eine systemische Therapie unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen hatten.
Für letztere Gruppe sieht das IQWiG einen Beleg für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Risankizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie, in diesem Fall Ustekinumab. Als Begründung führt das Institut an, dass sich in der Gesamtschau in den Endpunkten Morbidität und gesundheitsbezogene Lebensqualität ausschließlich positive Effekte ergeben hätten. Diese seien allerdings von unterschiedlicher Ergebnissicherheit. Das Ausmaß reiche von beträchtlich bis gering beziehungsweise nicht quantifizierbar. Für den Endpunkt Remission habe sich ein Beleg für einen beträchtlichen Zusatznutzen ergeben. Summa summarum sieht das IQWiG daher bei diesen Patienten einen Beleg für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Risankizumab gegenüber Ustekinumab.
Keinen Beleg für einen Zusatznutzen sieht das IQWiG hingegen für das andere Patientenkollektiv. Für Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die im Rahmen einer erstmaligen systemischen Therapie nicht für eine konventionelle Therapie infrage kommen, habe der pharmazeutische Unternehmer keine relevanten Daten vorgelegt, konstatiert das IQWiG.
Den abschließenden Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens fällt der Gemeinsame Bundesausschuss.