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Neuer Rezepturhinweis
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Insulin als Augentropfen

Insulin wird klassischerweise bei insulinpflichtigem Diabetes eingesetzt. Versuchsweise wird es aber auch lokal bei bestimmten Indikationen angewendet. Das geht nicht mit den verfügbaren Fertigarzneimitteln, sondern erfordert eine Rezeptur. Für Augentropfen gibt es nun neue Anweisungen vom DAC/NRF.
AutorKontaktPZ
Datum 20.06.2024  10:30 Uhr

Insulin wird versuchsweise zur lokalen Behandlung einer neurotrophen Keratopathie eingesetzt. Dabei handelt es sich um eine degenerative Erkrankung der Hornhaut. Insulin soll dort als Wachstumsfaktor ein Fortschreiten mit Ulzerationen und Perforationen verhindern. Es stehen jedoch keine entsprechenden Fertigarzneimittel zur Verfügung.

Im neuen Rezepturhinweis »Insulin« von DAC/NRF wird nun die Herstellung wässriger Augentropfen mit 1 oder 25 I.E./mL Insulin beschrieben. Da keine Rezeptursubstanz zur Verfügung steht, werden bestimmte erhältliche Fertigarzneimittel mit isotonischer Natriumchlorid-Lösung verdünnt. Die Lösung wird unter Sterilfiltration in vorsterilisierte Augentropfenflaschen (Braunglas Klasse I) portioniert.

Da die Augentropfen unkonserviert sind, muss die Lösung in Einzeldosisbehältnisse abgefüllt und die Aufbrauchfrist entsprechend kurz gewählt werden. Neben einer ausführlichen Beschreibung dazu enthält der Rezepturhinweis auch Informationen zur Anwendung auf der Haut und in der Nase (bei Kindern mit der seltenen Erkrankung Phelan-McDermid-Syndrom). Zudem wird Insulin topisch auch versuchsweise bei Wundheilungsstörungen eingesetzt.

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