Inspiriert von Liebe und Heimat |
Bereits die Schreibweise weist darauf hin, dass Govi – ebenso wenig wie Avoxa – kein Akronym ist. Den gleichwohl ungewöhnlichen wie unverwechselbaren Namen prägte Fisenne, dessen Familie ursprünglich aus den ostbelgischen Ardennen stammte, konkret aus einem Örtchen namens Fisenne. Vorfahren sind dort bis zurück ins 15. Jahrhundert nachweisbar. Damals heiratete ein Paul de Fisenne eine Dame aus dem Nachbargut Govy. Um sich von anderen Verwandten zu unterscheiden, führte die Familie den Doppelnamen de Fisenne-de Govy und in nächster Generation de Fisenne-de Govi.
Der später entfallene Namensbestandteil hat die Gründer zur Benennung des neuen Unternehmens inspiriert (3). Der Verlag war zunächst ein Privatunternehmen von Meyer und Fisenne, bis die drei Jahre zuvor gegründete ABDA ihn 1953 übernahm. Der Verlag diente von Beginn an hauptsächlich der Publikation einer Standeszeitschrift, die Meyer ebenfalls 1949 unter dem Titel »Pharmazeutische Nachrichten« initiiert hatte. Gemäß eines Beschlusses auf dem Apothekertag 1950 fusionierten die »Pharmazeutische Nachrichten« dann mit der »Pharmazeutischen Zeitung«, um den Titel dann zum Presseorgan der ABDA zu machen. Die Geschäftsführung lag bis 1986 in Händen der pharmazeutischen Standesführung, also in Person von Dr. Hans Meyer (1959 bis 1964), dann von Heinz Glück (1965 bis 1976) und Dr. Christian Wehle (1976 bis 1986). Mit dem Eintritt des gelernten Verlagskaufmanns Peter Josef Egenolf (1945 bis 2017) in die Geschäftsleitung erfolgte eine weitere Professionalisierung mit größerer Eigenständigkeit des Verlags als wirtschaftende Tochter der ABDA.
Die Gründungsväter hatten die Notwendigkeit eines standeseigenen Periodikums bereits deutlich gesehen und bis heute ist die erste Publikation des Verlags die wichtigste, aber nicht die einzige von historischer Bedeutung. So sah man in den 1960er-Jahren die Notwendigkeit, selbst juristische Literatur herauszugeben, wie eine Gesetzessammlung für Apotheken oder einen Kommentar zur Apothekenbetriebsordnung. Deren Auslegung wollte man nicht fachfremden Juristen überlassen.
Die ureigene Aufgabe der Apotheke, die Arzneimittelherstellung in die Moderne zu überführen, griff der Verlag mit der Publikation des Neuen Rezeptur-Formulariums auf. Es erscheint seit 1983 als Loseblattwerk, zunächst als Bestandteil des seit 1972 als Ergänzungswerk zum Deutschen Arzneibuch positionierten Deutschen Arzneimittel-Codex, und ist inzwischen unersetzlich geworden.