Infrastrukturpaket für krisenfeste Apotheken? |
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) stellte heute den Haushaltsentwurf 2025 vor. / © IMAGO/Chris Emil Janßen
Mit der Änderung der Schuldenregel in Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes hat sich die Bundesregierung Beinfreiheit für Ausgaben in Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie in die Sicherheitsinfrastruktur verschafft. Und der neue Artikel 143h des Grundgesetzes ermächtigt den Bund zur Errichtung eines Sondervermögens von bis zu 500 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität.
Beim Infrastrukturfonds sind auch Ausgaben im Gesundheitsbereich vorgesehen, wobei hier die Krankenhausreform an erster Stelle steht. Aber auch Apotheken gehören zur kritischen Infrastruktur (KRITIS) und könnten mit Mitteln aus dem Investitionsfonds krisenfest gemacht werden. Denkbar wäre etwa eine Förderung für den Aufbau einer Notstromversorgung. Solche Ideen stoßen nach PZ-Informationen bei hochrangigen Politikern aktuell auf offene Ohren.
Da Katastrophenschutz zu großen Teilen Sache der Länder und Kommunen ist, sind vor allem die Apothekerkammern eingeladen, mit ihren Konzepten auf die verantwortlichen Stellen zuzugehen. So fand in der kreisfreien Großstadt Hagen in Westfalen schon im Dezember 2024 auf kommunaler Ebene ein »Runder Tisch« der kritischen Infrastruktur (KRITIS) statt, zu dem auch Apothekervertreter eingeladen waren. Aber die Zeit drängt, denn die Gelder aus dem Fonds sind schon jetzt heiß umkämpft.
Mit dem Kabinettsbeschluss zum Haushalt nahm der Entwurf die erste wichtige Hürde, anschließend sind Bundestag und Bundesrat am Zug. In seinem Haushalt für dieses Jahr plant Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) demnach Ausgaben von 503 Milliarden Euro. Davon sollen 81,8 Milliarden Euro aus Krediten finanziert werden, hinzu kommen mehr als 60 Milliarden Euro aus schuldenfinanzierten Sondertöpfen. Die Ministerrunde billigte zudem den Gesetzentwurf zur Umsetzung des 500-Milliarden-Investitionspakets für Infrastruktur und Klimaschutz.
Die Krankenhäuser sollen aus dem Sondervermögen vier Milliarden Euro erhalten, wie Klingbeil bei der Vorstellung des Etats sagte. Für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung sind Darlehen für 2025 und 2026 im Entwurf geplant. Für die GKV sind für beide Jahre jeweils 2,4 Milliarden Euro vorgesehen; für die soziale Pflegeversicherung 0,5 Milliarden Euro 2025 sowie 1,5 Milliarden Euro 2026.