Infrastrukturpaket für krisenfeste Apotheken? |
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) stellte heute den Haushaltsentwurf 2025 vor. / © IMAGO/Chris Emil Janßen
Mit der Änderung der Schuldenregel in Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes hat sich die Bundesregierung Beinfreiheit für Ausgaben in Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie in die Sicherheitsinfrastruktur verschafft. Und der neue Artikel 143h des Grundgesetzes ermächtigt den Bund zur Errichtung eines Sondervermögens von bis zu 500 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität.
Beim Infrastrukturfonds sind auch Ausgaben im Gesundheitsbereich vorgesehen, wobei hier die Krankenhausreform an erster Stelle steht. Aber auch Apotheken gehören zur kritischen Infrastruktur (KRITIS) und könnten mit Mitteln aus dem Investitionsfonds krisenfest gemacht werden. Denkbar wäre etwa eine Förderung für den Aufbau einer Notstromversorgung. Solche Ideen stoßen nach PZ-Informationen bei hochrangigen Politikern aktuell auf offene Ohren.
Da Katastrophenschutz zu großen Teilen Sache der Länder und Kommunen ist, sind vor allem die Apothekerkammern eingeladen, mit ihren Konzepten auf die verantwortlichen Stellen zuzugehen. So fand in der kreisfreien Großstadt Hagen in Westfalen schon im Dezember 2024 auf kommunaler Ebene ein »Runder Tisch« der kritischen Infrastruktur (KRITIS) statt, zu dem auch Apothekervertreter eingeladen waren. Aber die Zeit drängt, denn die Gelder aus dem Fonds sind schon jetzt heiß umkämpft.
Mit dem Kabinettsbeschluss zum Haushalt nahm der Entwurf die erste wichtige Hürde, anschließend sind Bundestag und Bundesrat am Zug. In seinem Haushalt für dieses Jahr plant Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) demnach Ausgaben von 503 Milliarden Euro. Davon sollen 81,8 Milliarden Euro aus Krediten finanziert werden, hinzu kommen mehr als 60 Milliarden Euro aus schuldenfinanzierten Sondertöpfen. Die Ministerrunde billigte zudem den Gesetzentwurf zur Umsetzung des 500-Milliarden-Investitionspakets für Infrastruktur und Klimaschutz.
Die Krankenhäuser sollen aus dem Sondervermögen vier Milliarden Euro erhalten, wie Klingbeil bei der Vorstellung des Etats sagte. Für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung sind Darlehen für 2025 und 2026 im Entwurf geplant. Für die GKV sind für beide Jahre jeweils 2,4 Milliarden Euro vorgesehen; für die soziale Pflegeversicherung 0,5 Milliarden Euro 2025 sowie 1,5 Milliarden Euro 2026.
Außerdem werden die Kosten für die Umstrukturierung der Krankenhausversorgung aus dem Sondervermögen bezahlt – darauf, dass der Bund und nicht wie vorgesehen die GKV den Transformationsfonds für die Krankenhausreform bestückt, hatte sich Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag geeinigt. Beides solle dazu führen, die Beiträge zu stabilisieren und die Versicherten nicht noch stärker zu belasten, ließ das BMG wissen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU): »Ich bin mir mit dem Bundesfinanzminister einig, dass wir Beitragserhöhungen verhindern müssen, um den Wirtschaftsaufschwung nicht zu gefährden. Mit den zugesagten Darlehen für die GKV und SPV wird das kaum gelingen.« Daher würden die »die aktuellen Nothilfen« mit Strukturreformen begleitet. »Zwei Kommissionen werden schnell Ergebnisse vorlegen müssen, um mittel- und langfristige Lösungen zu finden«, so Warken. Der Haushaltsentwurf könne »nicht das letzte Wort sein«, sie setze auf das parlamentarische Verfahren.
Durch zwei neue Darlehen und die spätere Rückzahlung eines alten Darlehens wird laut BMG die GKV übergangsweise um 5,6 Milliarden Euro entlastet. Die Finanzierung des Krankenhaustransformationsfonds aus dem Sondervermögen entlaste die GKV über zehn Jahre von jährlich 2,5 Milliarden Euro.
Durch die Maßnahmen könne die Finanzierungslücke der GKV in 2026 zwar verkleinert, aber nicht geschlossen werden. Das BMG geht derzeit von einer verbleibenden Finanzierungslücke von etwa 4 Milliarden Euro aus.
Dass die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung über Darlehen gelöst werden soll, bezeichnete der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) in einer ersten Reaktion als »nicht nur kraftlos, sondern auch wenig zielführend«. Die Lösung sei nicht nachhaltig. »Solange die Schere zwischen laufenden Einnahmen und Ausgaben immer weiter auseinandergeht, bleibt der permanente Erhöhungsdruck auf die Zusatzbeitragssätze beziehungsweise auf den Pflegebeitragssatz grundsätzlich bestehen, er wird nur vorübergehend kaschiert«, warnte Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende des GKV-SV.
Dass die vollständige Übernahme versicherungsfremder Leistungen nicht angegangen werde, sei enttäuschend. Staatliche Sozialleistungen und versicherungsfremde Leistungen seien vom Staat zu bezahlen und nicht an die Beitragszahlenden der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung weiterzureichen. Finanzminister Klingbeil wurde bei der Pressekonferenz hierzu wenig konkret.
Für das Bundesgesundheitsministerium sieht der 2. Regierungsentwurf des Bundeshaushalts für 2025 Mehrausgaben in Höhe von rund 15 Prozent vor. Laut Einzelplanübersicht kommt so ein Gesamtposten von etwa 19,3 Milliarden Euro zusammen – nach rund 16,7 Milliarden Euro im Vorjahr. Ein Schwergewicht ist das BMG damit unter den Ministerien nicht; zum Vergleich: Das Bundesarbeitsministerium plant mit etwa dem Zehnfachen.
Bei den Mehrausgaben im Vergleich zum Vorjahr rangiert Warkens Ressort aber recht weit oben; nur das Bundesverteidigungsministerium liegt mit etwa 20 Prozent noch darüber.