Indische Codes nicht scannen |
Jennifer Evans |
10.01.2025 13:00 Uhr |
Indische Arzneimittelschachteln sind mit Vorsicht zu genießen, weil ihre Codierung abweichen kann. / © Adobe Stock/I-Viewfinder
In Indien hergestellte Arzneimittelschachteln, die später in den Export kommen, haben oft eine abweichende Codierung. Diese kann dem DataMatrix-Code, wie er in der EU für Rx-Packungen vorgeschrieben ist, sehr ähnlich sein.
Aber Achtung: Scannt eine Apotheke den indischen Code auf der Verpackung, kann das Securpharm-System diese nicht identifizieren. Bei der Echtheitsüberprüfung muss der Scanner immer den »richtigen Code« erfassen. Dieser lässt sich dadurch erkennen, dass neben ihm das Emblem »PPN« in Klarschrift aufgedruckt ist.
Das Problem des sogenannten »Indian-Coding« trat nach Einführung des europäischen Fälschungsschutzsystems zunächst häufiger auf, ist aber inzwischen seltener geworden. Zu erkennen sind die Schachteln aus Indien an dem Emblem »GTIN« statt PC. Oder aber daran, dass der Produktcode nicht mit »11« oder »04150« beginnt.
Nach wie vor befinden sich solche Arzneimittelpackungen im deutschen Markt, weil sie vor Inkrafttreten des europaweiten Überwachungsmechanismus zum Verkauf oder Vertrieb freigegeben waren. Hintergrund ist, dass Indien eigene Codierregeln vorschreibt, sofern das Zielland des Arzneimittels nicht gleichwertige Regeln besitzt.
Hinter dem europäischen Fälschungsschutzsystem steht hierzulande die Organisation Securpharm. Seit dem 9. Februar 2019 sind Apotheken dazu verpflichtet, den DataMatrix-Code einer jeden Rx-Packung vor der Abgabe zu scannen. Ziel ist es aufzudecken, wann und an welcher Stelle womöglich gefälschte Medikamente in die legale Lieferkette gelangt sind.