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Ärzte steigen nicht auf verschreibungspflichtige Arznei um

15.11.2004  00:00 Uhr
OTC-Ausgrenzung

Ärzte steigen nicht auf verschreibungspflichtige Arznei um

von Daniel Rücker, Eschborn

Obwohl die meisten OTC-Arzneimittel nicht mehr erstattungsfähig sind, steigen die Ärzte nur selten auf rezeptpflichtige Arzneimittel um. Nach einer Untersuchung von IMS Health hat es im dritten Quartal 2004 kaum Substitutionseffekte gegeben.

Von acht Arzneimittelgruppen, die IMS-Health zwischen Juli und September untersucht hat, gab es nur bei den systemischen Antihistaminika Anzeichen für eine Substitution in größerem Umfang. Als Kriterium dafür verglich IMS die Verordnungen rezeptpflichtiger Medikamente für diese Indikation mit den Zahlen des Vorjahreszeitraumes und von 2002. Dabei registrierten die Marktforscher einen Anstieg der rezeptpflichtigen Antihistaminika um 26 Prozent. Gleichzeitig ging der Verkauf rezeptfreier Antihistaminika um 68 Prozent zurück.

Daraus einen allgemeinen Trend zur Substitution abzuleiten wäre jedoch falsch. In den anderen sieben untersuchten Arzneimittelgruppen (topische Antirheumatika, Mittel gegen Durchblutungsstörungen, Antidurchfallmittel, Antidepressiva, Analgetika, Hustenmittel und topische Rhinologika) ging nicht nur die Zahl der verkauften OTC-Arzneimittel zurück, sondern auch der Umfang der rezeptpflichtigen Arzneimittel.

Auch wenn diese Untersuchungsmethode Substitutionen in geringer Zahl nicht vollständig ausschließt, müssen die Krankenkassen mit dem Ergebnis mehr als zufrieden sein. Die Ergebnisse widerlegen laut IMS auch die Befürchtung vieler Experten, der erhoffte Einspareffekt durch die OTC-Ausgrenzung werde verpuffen, weil die Ärzte ihren Patienten teurere rezeptpflichtige Arzneimittel verschreiben. Rund eine Milliarde Euro sollte die GKV auf diesem Weg einsparen. Den Betrag können die Kassen wohl tatsächlich auf der Habenseite verbuchen.

FDP: Negativliste statt Ausgrenzung

Trotz dieser Ergebnisse macht sich die FDP für eine Rücknahme der Ausgrenzung stark. Die Verschreibungspflicht sei ein ungeeignetes Kriterium für die Erstattungsfähigkeit, heißt es in der Begründung eines entsprechenden Antrages. Verschreibungspflicht stehe in keinem Zusammenhang mit der Wirksamkeit, sondern allein mit dem Risikopotenzial eines Arzneimittels. Von den IMS-Zahlen widerlegt ist das zweite Argument der Freidemokraten. Sie behaupten, Ärzte würden wegen der Ausgrenzung häufiger verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnen und so ihre Patienten unnötig mit nebenwirkungsreicheren Präparaten behandelten. Eine überarbeitete Negativliste wäre aus Sicht der FDP ein sinnvolleres Instrument als die pauschale Ausgrenzung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Top

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