Pharmagroßhandel muss Billigimporte abgeben |
20.11.2000 00:00 Uhr |
Das Bundesverfassungsgericht hat die grundsätzliche Verpflichtung des pharmazeutischen Großhandels zumVertrieb reimportierter und damit günstigerer Arzneimittel in Deutschland gebilligt. Die Verfassungsrichter nahmen in einem 15. November veröffentlichten Beschluss eine Beschwerde gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht zur Entscheidung an. Er hatte 1995 eine Verfügung des Bundeskartellamts gegen drei führende deutsche Großhändler bestätigt, denen ein genereller Boykott eines Arzneimittelimporteurs untersagt worden war.
Nach den Worten einer Kammer des Ersten Senats steht die BGH-Entscheidung im Einklang mit der Verfassung. Die Großhändler seien lediglich dazu verpflichtet worden, dem Importeur «großhandelsübliche Bedingungen» anzubieten. Dies lasse ihnen genügend Spielraum, um ihren ökonomischen Belangen Rechnung zu tragen. Wegen der beherrschenden Stellung der Großhändler sei es gerechtfertigt, sie zur Kooperation mit dem abhängigen Anbieter zu zwingen und so die Freiheit des Wettbewerbs zu erhalten. Dies trage zudem zu einer Kostenreduzierung im Gesundheitswesen bei (Aktenzeichen: 1 BvR 1627/95 - Beschluss vom 9. Oktober 2000).
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