Kartellamt untersagt Mehrheitserwerb |
24.09.2001 00:00 Uhr |
Der Zusammenschluss führe zu marktbeherrschenden Stellungen in drei Regionen, begründete das Amt seine Entscheidung. Auf bestimmten Märkten des Pharmagroßhandels in Süddeutschland und Mecklenburg-Vorpommern würde es zu marktbeherrschenden Stellungen kommen, erläuterte Kartellamts-Präsident Ulf Böge.
Der deutsche Pharmagroßhandel habe bereits heute eine sehr enge Marktstruktur mit nur vier national, beziehungsweise überregional tätigen Unternehmen. "Mit dem Zusammenschluss des dritt- und viertgrößten Pharmagroßhändlers zum Marktführer in Deutschland hätte sich der Konzentrationsgrad auch auf nationaler Ebene weiter erhöht", so Böge.
Die PZ fragte beim Generalbevollmächtigten der Sanacorp, Christoph
Kayenburg, nach. Da der Vorstand die Begründung des Kartellamts nicht
nachvollziehen kann, soll nach Prüfung der Entscheidungsgründe im
Gespräch mit den Unternehmensanwälten das weitere Vorgehen diskutiert
werden. Erwogen wird jedenfalls eine Beschwerde beim zuständigen
Oberlandesgericht in Düsseldorf. Mit anderen Worten: Es kann zu einer
Klage gegen die Entscheidung der obersten Kartellbehörde kommen.
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