Pharmazeutische Zeitung online

Musterklagen gegen Grundsteuer und Soli

12.09.2005  00:00 Uhr
Steuertipp

Musterklagen gegen Grundsteuer und Soli

von Klaus-Martin Prang, Hannover

Die Verfassungsmäßigkeit von Grundsteuer und Solidaritätszuschlag stehen auf dem Prüfstand. Wegen der Grundsteuer wird bereits ein Musterverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geführt. Ob der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß ist, ist Gegenstand einer Klage vor dem Finanzgericht Münster.

Urteile, die zu einer steuerlichen Entlastung des Bürgers führen, haben in der Regel einen langen Weg hinter sich, da sich die Kläger durch viele Instanzen kämpfen mussten. Durch die Dauer der Verfahren entgeht anderen Bürgern dann die positive Wirkung, weil ihre Steuerbescheide bestandskräftig sind, also nicht mehr zu ihren Gunsten geändert werden können. Daher sollte man frühzeitig unter Berufung auf so genannte Musterklagen seine eigenen Steuerbescheide durch Einsprüche offen halten. Gelegenheit hierzu besteht bei Grundsteuer und Solidaritätszuschlag.

Keine Grundsteuer?

Seit dem 1. August dieses Jahres hat das BVerfG die Frage erreicht, ob die Grundsteuer auf privat bewohnte Grundstücke dem Grundgesetz entspricht. Die Verfassungsbeschwerde wurde von zwei Hauseigentümern eingelegt, die ihr Grundstück mit ihren Familien zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Sie sind der Ansicht, die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes verbiete es dem Gesetzgeber, auf Wirtschaftsgüter des persönlichen Gebrauchsvermögens zuzugreifen. Dies sei spätestens mit dem Beschluss des BVerfG aus 1995 zur Verfassungswidrigkeit der Vermögenssteuer klar. Das BVerfG habe die Vermögenssteuer als verfassungswidrig verworfen, das es sich um eine nicht gerechtfertigte Substanzbesteuerung handele. Um nichts anderes handele es sich bei der Besteuerung von selbst genutztem Grundvermögen, da aus diesem Vermögen kein Ertrag fließe.

Einsprüche gegen Bescheide

Um das Musterverfahren gegen die Grundsteuer für sich selbst zu nutzen ist Folgendes zu beachten: Die Grundsteuer wird in einem zweistufigen Verfahren festgesetzt. Zunächst erlässt das Finanzamt einen so genannten Grundsteuermessbescheid. Dieser dient sodann der Gemeinde ­ bei Stadtstaaten dem Finanzamt ­ als Grundlage für den Grundsteuerbescheid, durch den die eigentliche Steuer festgesetzt wird. Im Grunde kann man wählen, gegen welchen Bescheid man vorgeht. Er darf allerdings noch nicht bestandskräftig sein, da andernfalls kein Rechtsmittel möglich ist. Um möglichst kostengünstig vorzugehen, sollte nur gegen den Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt Einspruch eingelegt werden. Das Finanzamt erhebt keine Kosten für ein Einspruchsverfahren. Da in diesem Verfahren über den Einspruch nicht entschieden wird, solange das Musterverfahren noch anhängig ist und man sich auf das Musterverfahren berufen hat, kann man den Grundsteuermessbescheid ohne Kostenrisiko offen halten. Diese Möglichkeit der Verfahrensruhe besteht im Widerspruchsverfahren gegen den Grundsteuerbescheid nicht. Daher dürfte man in der Regel vor dem Verwaltungsgericht klagen müssen, um den Bescheid auf Dauer offen zu halten. Wenn die Klage letztlich kein Erfolg hat, würden Gerichtskosten fällig.

Soli verfassungswidrig?

Vor dem Finanzgericht Münster wehrt sich ein Kläger gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für das Jahr 2002. Nach seiner Auffassung stellt der Solidaritätszuschlag spätestens ab dem Jahr 2002 eine verfassungswidrige Sondersteuer dar. Er argumentiert, dass der Staat zwar Sonderabgaben einführen dürfe, um kurzfristig Notstände zu bewältigen. Da das aktuelle Gesetz jedoch keine zeitliche Beschränkung enthalte und in der jetzigen Form schon seit 1995 in Kraft sei, handele es sich bei dem Solidaritätszuschlag nicht um eine kurzfristige Abgabe. Das Finanzgericht Münster soll noch dieses Jahr über die Klage entscheiden.

Es liegt in der Natur von Musterklagen, dass die Erfolgsaussichten nicht bestimmt werden können. Um aber von einer möglicherweise positiven Entscheidung zu profitieren, sind auch hier Einsprüche gegen die Bescheide über Solidaritätszuschlag erforderlich, um diese offen zu halten. Es besteht hier allerdings kein Anspruch auf ein Ruhen der Einspruchsverfahren, da die Rechtsfrage noch nicht beim Bundesfinanzhof oder beim BVerfG anhängig ist. Es könnte also sein, dass die Finanzämter die Einsprüche zügig ablehnen und Klagen vor den Finanzgerichten notwendig werden. Eine Klage wäre dann mit einem Kostenrisiko verbunden.

  • Az. BVerfG: 1 BvR 1644/05; Az. FG Münster: 12 K 6263/03 E

 

Anschrift des Verfassers:
Dipl.-Kfm. Dr. Klaus-Martin Prang, Steuerberater
Treuhand Hannover GmbH, StBG
Hildesheimer Straße 271
30519 Hannover
steuertipp@treuhand-hannover.de
Top

© 2005 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa