Erleichterungen für Flutopfer |
19.08.2002 00:00 Uhr |
von Klaus-Martin Prang, Hannover
Im Süden und Osten des Bundesgebietes sind durch das Hochwasser beträchtliche Schäden entstanden. Betroffene Apotheker werden das Ausmaß der Zerstörung in ihrer Apotheke und am privaten Eigentum noch gar nicht abschätzen können. Das Bundesministerium der Finanzen kündigt jetzt schnelle Hilfe für Opfer der Flutkatastrophe durch steuerliche Erleichterungen an.
Hierzu sind folgende Sofortmaßnahmen vorgesehen:
Sind unmittelbar durch das Unwetter Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verloren gegangen, so sind hieraus steuerlich keine nachteiligen Folgerungen zu ziehen.
Darüber hinaus wird der Bundesfinanzminister weitere steuerliche Hilfen gewähren. Zum Beispiel für:
Selbstverständlich wird auch der Verlust des Warenlagers der Apotheke steuerlich berücksichtigt.
Muss die Apotheke auf Grund dieser außergewöhnlichen Umstände vorübergehend geschlossen werden, haben die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Gehaltszahlungen müssen in diesem Fall vom Apotheker auch für den Zeitraum der Betriebsunterbrechung weiter gezahlt werden. Arbeitsvertragliche Angelegenheiten sollten in jedem Fall mit dem Landesapothekerverband besprochen werden.
Neben der Inanspruchnahme der steuerlichen Erleichterungen muss geprüft werden, inwieweit Betriebsversicherungen für die Hochwasserschäden eintreten. Nur in seltenen Fällen sind bei den Betriebsversicherungen auch Elementarschäden abgedeckt. Insbesondere innerhalb der Betriebsunterbrechungsversicherung kann nicht grundsätzlich angenommen werden, dass solche Elementarschäden mit aufgenommen wurden. Wenn zusätzlich eine Einrichtungsversicherung besteht, können die Einrichtungsgegenstände hierüber ersetzt werden. Häufig existiert eine Elektronikversicherung, die Schäden an der EDV übernimmt.
All diese Maßnahmen werden für die Betroffenen nur einen Tropfen auf den heißen Stein darstellen. Zunächst einmal wird es darum gehen, die Lebensbedingungen wieder einigermaßen normal zu gestalten.
Anschrift des Verfassers:
Dipl. Kfm. Dr. Klaus-Martin Prang, Steuerberater
Treuhand Hannover GmbH, StBG
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