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Fiskus in den Wahlprogrammen

15.08.2005  00:00 Uhr
Steuertipp

Fiskus in den Wahlprogrammen

von Klaus-Martin Prang, Hannover

Jede der vier großen Parteien will das Steuersystem vereinfachen. Die Steuererklärung »auf dem Bierdeckel«, also eine Vereinfachung des Steuerrechts, wird es aber auch nach der geplanten Bundestagswahl im September 2005 nicht geben.

CDU/CSU

Das Wahlkampfkonzept der Unionsparteien birgt auf Steuerebene wohl die umfangreichsten Änderungen. So ist geplant, die Umsatzsteuer von 16 auf 18 Prozent anzuheben ­ und das schon ab dem 1. Januar 2006. Der ermäßigte Steuersatz für bestimmte Waren von 7 Prozent soll beibehalten werden. Im Gegenzug soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von jetzt 6,5 auf 4,5 Prozent abgesenkt werden. Ebenso soll ab dem 1. Januar 2007 der Eingangssteuersatz von derzeit 15 auf 12 Prozent und der Spitzensteuersatz um 3 Prozentpunkte auf dann 39 Prozent sinken. Gleichzeitig soll ein Grundfreibetrag von 8000 Euro pro Person eingeführt werden.

Geplant ist weiterhin die Einführung einer pauschalen Abgeltungssteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Für private Anleger soll die Abgeltungssteuer für Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne gelten. Den Abschlag ­ im Gespräch sind zurzeit 17 beziehungsweise 25 Prozent ­ soll die Bank direkt an das Finanzamt abführen.

Steuersparmodelle, wie zum Beispiel Verlustverrechnungsmöglichkeiten bei Medien-, Schiffs-, Windkraft- und Flugzeugfonds sollen abgeschafft und Steuervorteile für Pendler und Nachtarbeiter reduziert werden. So soll zum Beispiel die Fahrt zur Arbeit nur noch mit 25 Cent pro Entfernungskilometer, begrenzt auf 50 Kilometer pro Tag, abzugsfähig sein. Ein Arbeitnehmer, der nach jetzigem Recht an 230 Tagen täglich 70 Kilometer zu seiner Arbeitsstätte pendelt, durfte sein Einkommen bisher um 4830 Euro drücken. Nach der Neuregelung wären es 1955 Euro weniger.

Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften werden bei einem Wahlsieg der Union künftig nach denselben Kriterien besteuert. Es ist ein maximaler Steuersatz von 22 Prozent geplant. Begünstigt werden dadurch Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel GmbHs, die bisher auf ihre Gewinne Körperschaftsteuer in Höhe von 25 Prozent zahlen.

Für die Übertragung von Betriebsvermögen im Erbfall ist ein so genanntes »Abschmelzungsmodell« geplant. Vorgesehen ist, Erben bei der Betriebsübernahme in einem Zeitraum von 10 Jahren die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen zu stunden. Wird der Betrieb über 10 Jahre fortgeführt, soll die Erbschaftsteuer erlassen werden, sofern das Betriebsvermögen nicht über 100 Millionen Euro liegt.

SPD

Das Steuerprogramm der SPD zielt auf Spitzenverdiener ab. Der Spitzensteuersatz soll für Top-Verdiener um 3 Prozentpunkte von 42 auf 45 Prozent steigen. Als Top-Verdiener gilt, wer im Jahr mehr als 250.000 Euro Jahreseinkommen hat. Bei Ehegatten greift diese »Reichensteuer« ab einem Einkommen von 500.000 Euro.

Damit kleine und mittlere Betriebe entlastet werden, sollen ihre Gewinne ab dem kommenden Jahr wie bei Kapitalgesellschaften versteuert werden. Dabei gelten also nicht mehr die persönlichen Einkommensteuersätze, sondern ein fixer Steuersatz von derzeit 25 Prozent. Dieser Satz soll im Rahmen der geplanten Reformen bei voller Gegenfinanzierung auf 19 Prozentpunkte sinken.

Die SPD hat sich entschieden gegen eine Umsatzsteuererhöhung und die Streichung der Steuerfreiheit für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ausgesprochen.

FDP

Die Liberalen streben bei der Einkommensteuer einen so genannten Drei-Stufen-Tarif an: 15 Prozent für Einkommen von 7701 bis 15.000 Euro, 25 Prozent für den darüber liegenden Teil des Einkommens bis 40.000 Euro, 35 Prozent für den über 40.000 Euro hinausgehenden Teil des Einkommens.

Ein steuerfreier Grundbetrag soll 7700 Euro für jede Person betragen. Bei der Unternehmenssteuer soll ein rechtsformneutraler Zwei-Stufen-Tarif mit 15 oder 25 Prozent gelten. Geplant ist weiterhin die Abschaffung der Gewerbesteuer sowie der Pendlerpauschale. Bei der Umsatzsteuer ist keine Erhöhung geplant. Für die Einkünfte aus Kapitalvermögen soll eine Zinsabgeltungssteuer (Quellensteuer) in Höhe von 25 Prozent eingeführt werden.

Bei Übergang von Betriebsvermögen im Erbfall soll die Erbschaftsteuer bei Fortführung des Unternehmens gestundet und bei Weiterführung des Betriebes jährlich um ein Zehntel erlassen werden.

Bündnis 90/Die Grünen

Die Grundaussagen im Wahlkampfkonzept der Grünen lassen sich auf wenige prägnante Punkte reduzieren. Eine Umsatzsteuererhöhung ist nicht geplant, dagegen wird aber über eine Neueinführung der Vermögensteuer auf private Vermögen nachgedacht.

Der zurzeit geltende Steuertarif soll grundsätzlich beibehalten werden, der Spitzensteuersatz soll jedoch von 42 auf 45 Prozent steigen. Auch die Grünen planen einen Abbau der Entfernungspauschale sowie eine Einkommensteuerpflicht für im Ausland lebende Staatsbürger mit Anrechnung der im Ausland geleisteten Steuern auf die Einkommensteuerschuld.

Die Eigenheimzulage steht bei allen Parteien ganz oben auf der Streichliste. Die Unionsparteien wollen die Abschaffung erst 2007, die SPD seit langem und daher sofort. Um den Anspruch auf Eigenheimzulage nach derzeitigem Recht zu sichern, sollten Häuslebauer noch in diesem Jahr entweder einen notariellen Kaufvertrag unterzeichnen oder einen Bauantrag bei der Gemeinde einreichen. Die Union möchte die Zulage zwar erst 2007 kappen. Kommt es doch zu einer großen Koalition, kann auch schon ab 2006 Schluss mit der Förderung sein. Deshalb sollten diejenigen, die ohnehin kaufen oder bauen möchten, noch dieses Jahr tätig werden.

 

Anschrift des Verfassers:
Dipl.-Kfm. Dr. Klaus-Martin Prang, Steuerberater
Treuhand Hannover GmbH, StBG
Hildesheimer Straße 271
30519 Hannover
steuertipp@treuhand-hannover.de
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