Pharmazeutische Zeitung online

Freies Parken ist kein Arbeitslohn

05.07.2004  00:00 Uhr

Steuertipp

Freies Parken ist kein Arbeitslohn

von Klaus-Martin Prang, Hannover

In Zeiten hoher Lohnnebenkosten spüren Angestellte von ihren Gehaltserhöhungen nicht viel. Eine kostenlose Parkplatzgestellung durch den Arbeitgeber kann ohne Lohnnebenkosten zu einem spürbaren Vorteil des Arbeitnehmers führen.

Nach Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bekommt ein Arbeitnehmer von einer Gehaltserhöhung oft nur weniger als die Hälfte ausbezahlt. Im Rahmen von Gehaltsverhandlungen sollte daher auch immer nach Möglichkeiten gesucht werden, die dem Arbeitnehmer einen spürbaren Vorteil bringen, ohne diesen durch Lohnnebenkosten zu schmälern.

Arbeitnehmer, die in der Innenstadt arbeiten, müssen oft hohe Parkplatzgebühren bezahlen, wenn der Pkw während der Arbeitszeit in einem Parkhaus abgestellt wird. Diese Kosten kann der Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes nicht gesondert als Werbungskosten geltend machen, da diese Kosten mit der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten sind. Die Parkgebühren wirken sich daher beim Arbeitnehmer nicht einmal steuermindernd aus. Eine Erstattung der Parkplatzkosten durch den Arbeitgeber bringt in solchen Fällen auch keine steuerliche Entlastung, weil der Erstattungsbetrag als Arbeitslohn anzusehen ist. Folglich müssten hierfür Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.

Will der Arbeitnehmer die Kosten für einen Parkplatz nicht in Kauf nehmen, ist er unter Umständen gezwungen außerhalb der Innenstadt zu parken, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln den innerstädtischen Arbeitsplatz zu erreichen. Dies kostet den Arbeitnehmer in der Regel zusätzliche Zeit für den Weg zur Arbeit. Wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen Parkplatz zur Verfügung stellen kann, erhöht dies somit sicherlich die Attraktivität des Arbeitsplatzes.

Nach herrschender Auffassung handelt es sich bei der kostenlosen Parkplatzgestellung für Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber um eine Annehmlichkeit, die keinen Arbeitslohn darstellt. Dies hat die Finanzverwaltung auch in zwei Schreiben ausdrücklich festgestellt. Trotzdem kommt es vereinzelt immer wieder zu Streitigkeiten mit Finanzämtern, welche das kostenlose Parken von Angestellten als lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn ansehen.

So musste das Finanzgericht Köln in einem aktuellen Urteil ein Finanzamt in seine Schranken verweisen. Der Kläger hatte für seine Arbeitnehmer in einem Parkhaus Parkplätze angemietet, da er hierdurch erreichen wollte, dass die Mitarbeiter pünktlich zur Arbeit erscheinen beziehungsweise ohne Verzögerung Dienstreisen beginnen können, um so einen reibungslosen Arbeitsablauf zu sichern. Das Finanzamt wollte den Vorteil der Arbeitnehmer der Lohnsteuer unterwerfen, was das Finanzgericht Köln jedoch anders sah.

Um solchen Streitigkeiten von vornherein aus dem Weg zu gehen, sollte mit dem Finanzamt rechtzeitig abgeklärt werden, ob es die kostenlose Parkplatzgestellung als steuerfreie Annehmlichkeit ansieht. Hierzu kann eine so genannte Anrufungsauskunft eingeholt werden, an die das Finanzamt in der Folge gebunden ist.

  • Aktenzeichen des Finanzgericht Köln: 2 K 4176/02 (rkr.)

 

Anschrift des Verfassers:
Dipl. Kfm. Dr. Klaus-Martin Prang
Steuerberater
Treuhand-Hannover GmbH, StBG
Hildesheimer Str. 271
30519 Hannover
steuertipp@treuhand-hannover.de
Top

© 2004 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa