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Spektakuläre Zusammenschlüsse

12.07.1999  00:00 Uhr

- Wirtschaft & Handel Govi-Verlag

BUNDESKARTELLAMT

Spektakuläre Zusammenschlüsse

von Karl H. Brückner, Bonn

In der Pharmaindustrie ist bekanntlich weltweit ein Konzentrationsprozeß im Gange. In seinem jüngsten Tätigkeitsbericht beleuchtete das Bundeskartellamt spektakuläre Fälle der vergangenen zwei Jahre, an denen deutsche Unternehmen beteiligt waren.

National und international hat die Konzentration im Bereich der In-Vitro-Diagnostika zugenommen, stellt das Bundeskartellamt fest. Dennoch hat die EU-Kommission den Zusammenschluß Hoffmann-La Roche/Boehringer Mannheim freigegeben - allerdings unter Verkaufsauflagen. Die Kommission hatte bemängelt, daß der Zusammenschluß auf einigen nationalen Märkten für Reagenzien und Meßgeräte der klinischen Chemie bei Marktanteilen zwischen 40 und 80 Prozent eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt und in allen Ländern des europäischen Wirtschaftsraums die beherrschende Stellung von Roche bei DNA-Sonden gestärkt hätte.

Die EU-Kommission hat die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens Dade Behring Holding durch Bain Capital und Hoechst freigegeben. Als Anbieter von therapeutischer Arzneiüberwachung, Testverfahren für Drogenmißbrauch und Hämostase-Diagnostika stehen den beteiligten Unternehmen bedeutende Konkurrenten gegenüber, hieß es zur Begründung.

Den Mehrheitserwerb an der kanadischen Murex Technology durch Abbott Laboratories, USA, hat das Bundeskartellamt mit folgender Begründung nicht untersagt: In der infektiösen Immunologie ist Abbott zwar weltweit führender Anbieter mit starker Marktstellung in Deutschland, das Unternehmen stößt aber auf ebenbürtige Partner, wenn auch mit deutlich geringeren Marktanteilen.

Das internationale Geschäft von Infusionslösungen des Konzerns Pharmacia & Upjohn (P&U), Stockholm, hat Fresenius gekauft. Das Vorhaben wirkte sich in mehreren EU-Staaten aus, verfehlte aber knapp die Umsatzkriterien der Fusionskontrollverordnung. Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluß freigegeben, nachdem die Beteiligten sich durch einen öffentlich-rechtlichen Zusagenvertrag verpflichteten, das deutsche P&U-Infusionsgeschäft an einen Dritten abzugeben. Für das Amt war damit der Erhalt eines dauerhaften unabhängigen Wettbewerbers sichergestellt. Die Marktstruktur in Deutschland wurde seines Erachtens durch den Zusammenschluß nicht verschlechtert.

Bayer übernahm Chiron Diagnostics, USA, und damit wesentliche Teile des In-Vitro-Diagnostik-Geschäfts von Chiron. Auf den Erwerb enfällt weltweit 1 Milliarde DM Umsatz. Bei Chiron verbleiben das Bloodscreening-Geschäft sowie alle gewerblichen Schutzrechte, die sich auf Hepatitis und Retroviren beziehen – so auch das Patent auf das Genom des Hepatitis-C-Virus. Die EU-Kommission hat den Zusammenschluß freigegeben, da auf den einzelnen Diagnostika-Märkten - mit einer Ausnahme - wettbewerblich kritische Marktanteile nicht erreicht werden. Die Ausnahme ist die starke Stellung von Chiron bei Retroviren-Tests, insbesondere auch bei Hepatitis C. Der Umstand, daß Bayer durch den Zusammenschluß zu Vorzugsbedingungen Zugang zur Nutzung der Hepatitis-C-Patenten für die Entwicklung und Herstellung von DNA-Sonden erhält, begründet nach Auffassung der Kommission nicht die Gefahr einer marktbeherrschenden Stellung, weil der Kostenvorteil als relativ gering eingestuft wird.  Top

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