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Kredit-Rating der Banken nach Basel II

06.05.2002  00:00 Uhr
Steuertipp

Kredit-Rating der Banken nach Basel II

von Klaus-Martin Prang, Hannover

In letzter Zeit war viel zu lesen über "Kredit-Rating" und "Basel II". Was steckt eigentlich dahinter und betrifft es auch Apotheken? Letzteres ist eindeutig mit einem Ja zu beantworten. In letzter Konsequenz kann es hierdurch zur Verschlechterung von Kreditkonditionen kommen.

Jedes Kreditinstitut unterliegt der Aufsicht des Bundesamts für Kreditwesen. Dieses schreibt den Banken unter anderem Richtlinien zur Eigenkapitalbeschaffung vor. Jedes Kreditgeschäft einer Bank muss danach mit ausreichendem Eigenkapital "unterlegt" sein, damit die Bank bei Ausfall des gewährten Darlehens nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.

Nach den zurzeit geltenden Vorgaben (= Basel I) müssen 8 Prozent des Nominalvolumens an Eigenkapital vorhanden sein. Bei einem Darlehen von einer Million Euro werden von der Bank also 80.000 Euro Eigenkapital gefordert. Dies gilt für Unternehmen und Privatpersonen unabhängig davon, mit welchem Risiko der Kredit belastet ist. Selbst bei einer sehr guten Bonität des Schuldners und einem sehr geringen Ausfallrisiko gilt die Eigenkapitalunterlegung. Im Ergebnis sind daher Kredite für alle Schuldner gleich teuer.

Bonität wird zum Kriterium

Dies will Basel II ändern. Der internationale Ausschuss für Bankenaufsicht will unter Koordination der Baseler Bank für Internationalen Zahlungsausgleich die "risikoadjustierte Eigenkapitalunterlegung von Krediten" einführen. Das 500 Seiten starke Regelwerk wird die gesamte Kreditbranche betreffen und soll voraussichtlich 2005 in Kraft treten. Gegenüber Basel I sollen zukünftig die Ausfallrisiken stärker berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass die Eigenkapitalunterlegung von der jeweiligen Bonität des Unternehmens abhängig gemacht wird. Bei einer guten Bonität ist sie geringer als 8 Prozent, während sie bei einer schlechten Bonität über 8 Prozent liegt.

Bei Krediten für Unternehmen mit guter Bonität muss folglich weniger Eigenkapital hinterlegt werden. Der kreditgewährenden Bank kostet dieser Kredit also weniger. Auch der Darlehensnehmer kann mit geringeren Kreditzinsen rechnen. Im umgekehrten Fall wird ein Unternehmer mit schlechter Bonität höhere Zinsen zahlen müssen oder aber schlimmstenfalls gar keinen Kredit bekommen.

Der Prüfungsprozess

Entscheidend wird also die Bonitätsbeurteilung durch das Kreditinstitut sein. Der Prüfungsprozess zur Ermittlung der Bonität wird als Rating bezeichnet. Es soll eine Aussage darüber treffen, ob und wie der Kreditnehmer in Zukunft seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann (so genannte Kapitaldienstfähigkeit). Am Ende eines Ratings steht eine Gesamtnote, anhand der sich die Einzelheiten der Kreditkonditionen ergeben.

Obwohl es voraussichtlich eine Vielzahl von Rating-Systemen geben wird, werden sich alle Banken mehr oder weniger stark an folgenden Kriterien orientieren:

  • Bankbeziehungen, wie beispielsweise Kontoführung und Informationsverhalten der Bankkunden;
  • wirtschaftliche Verhältnisse, wie die Beurteilung des Jahresabschlusses, die gesamten Vermögensverhältnisse, die Unternehmensentwicklung seit dem letzten Jahresabschluss;
  • Marktpotenziale;
  • Qualität der Geschäftsführung;
  • Qualität der Rechnungslegung.

Eine gute Benotung im Rahmen des Ratings setzt somit voraus, dass den Banken eine Vielzahl von Informationen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt wird.

Das Rating kann durchaus positiv beeinflusst werden durch eine verlässliche, vollständige und aussagekräftige Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Jahresabschluss des Steuerberaters mit einem zusätzlichen Bilanzbericht und einer entsprechenden Abschlussbescheinigung bietet hierfür die Grundlage.

 

Anschrift des Verfassers:
Dr. Klaus-Martin Prang, Steuerberater
Treuhand Hannover GmbH, StBG
Hildesheimer Str. 271
30519 Hannover
www.treuhand-hannover.de
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