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Tiefer Griff in die Tasche der Versicherten

03.01.2000  00:00 Uhr

- Wirtschaft & Handel Govi-Verlag

Tiefer Griff in die Tasche
der Versicherten

von Karl H. Brückner, Berlin

Apothekerinnen und Apotheker, die sich im neuen Jahr erstmals privat krankenversichern, müssen deutlich tiefer in die Tasche greifen als bisher. Und dies nicht, weil die Assekuranz die Prämien erhöht, sondern weil es der Gesetzgeber erzwungen hat. Wer bereits eine Police hat, ist davon nicht betroffen, bekommt aber im nächsten Jahr, also 2001, ein entsprechendes Angebot auf freiwilliger Basis. Diese Offerte ist weniger empfehlenswert.

Mit der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Gesundheitsreform 2000 wird der privaten Krankenversicherung (PKV) ein 10-prozentiger Zuschlag bei allen neuen Policen verordnet. Die Assekuranz hat sich vergeblich dagegen gewehrt. Ziel des obligatorischen Aufschlags ist es, die Prämienbelastung von privatversicherten älteren Menschen zu verringern. Dabei ist der Gesetzgeber jedoch deutlich über das Ziel hinausgeschossen, meint jedenfalls der PKV-Verband.

Für den Versicherten bedeutet dieses Modell, dass er bis zum 60. Lebensjahr den Zwangszuschlag zu berappen hat, sodann entfällt er bis zum Alter 65. Danach müssen die Gesellschaften die Mittel einzusetzen, um den nominalen Beitrag stabil zu halten. Ab Alter 80 ist dann mit den angesparten Zuschlägen die Prämie zu senken. Nach Einschätzung des PKV-Verbandes führt dies zusammen mit den schon geltenden Vorgaben für die Alterungsrückstellungen zu einer Übervorsorge im Alter.

Die PKV-Modellrechnung für einen Volltarif (Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer, 75 Prozent Zahnersatz) bei jährlich 4 Prozent Kostensteigerung im Gesundheitswesen: Der Beitrag ist bei Eintrittsalter 30 für einen Mann monatlich rund 45 DM höher als bisher, eine Frau muss 75 DM mehr bezahlen. Nach 50 Jahren, also im Alter von 80 Jahren, wäre der PKV-Beitrag dann gleich Null, außerdem würde der versicherte Mann knapp 17378 DM Monatsrente bekommen, die Frau knapp 6000 DM.

Wirksam wird die Entlastung also frühestens in etwa 30 Jahren. Die heute privat versicherten Rentner profitieren davon nicht, sondern nur Neukunden, die den Aufschlag auch bezahlt haben. Es handelt sich also um eine erzwungene Altersvorsorge vom Typ Lebensversicherung. Allerdings profitiert davon kein Hinterbliebener des Versicherungsnehmers, wenn bei dessen Tod der angesparte Zuschlag noch nicht verbraucht ist: Das Geld bleibt bei der Versicherung.

PKV-Verbandsgeschäftsführer Dr. Christoph Uleer vermutet, mit dem Zwangszuschlag solle die Wettbewerbsposition der PKV gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geschwächt werden. Verbandschef Peter Greisler sieht dagegen mittelfristig auch ein paar Vorteile für seine Branche: Das Reizthema "unbezahlbare PKV-Prämien im Alter" sei damit wohl endgültig vom Tisch, während in der GKV Leistungskürzungen oder höhere Beiträge drohten.

Für bereits Privatversicherte, denen dieses merkwürdige Konzept im nächsten Jahr angeboten werden muss, kann die Antwort wohl nur "Nein" lauten. Neukunden aber haben ab sofort keine Alternative. Top

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