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Bundesamt will Urlaubsgeld streichen

16.12.2002  00:00 Uhr
Krankenversicherungen

Bundesamt will Urlaubsgeld streichen

von Thomas Bellartz, Berlin

Die stattlichen Bezüge der Krankenkassenmitarbeiter waren zuletzt schon mehrfach in die Kritik geraten. Nun verlangt eine Bundesbehörde die Streichung des Urlaubsgelds bei den Ersatzkassen. Das Geschrei ist groß.

Das Bundesversicherungsamt kritisierte die Gehaltspolitik der Ersatzkassen und forderte deren Funktionäre auf, zukünftig den rund 50.000 Beschäftigten 13 statt bisher bis zu knapp 14 Monatsgehälter zu zahlen. Der Präsident des Amtes, Rainer Daubenbüchel, sagte der „Bild am Sonntag“: „Die Kassen sind nach dem Beitragssicherungsgesetz gezwungen, wirtschaftlich zu handeln und jede Sparmöglichkeit auszunutzen. Das muss auch für das Personal gelten.“

In den aktuellen Gesetzesvorhaben der Regierung dürfen die Ausgaben der Kassen nur noch im gleichen Verhältnis wie die Einnahmen wachsen. Zudem sollen sich die Kassen mit einer Nullrunde bei der Beitragsanhebung begnügen. Doch zahlreiche Krankenkassen wiesen dem Bundesversicherungsamt nach, dass man die Beiträge wegen der desolaten Finanzlage anheben müsse. An der Kostensituation, das bemängeln Kritiker bereits seit langem, ändern die Kassen jedoch nichts.

Bisher erhalten die Ersatzkassen-Mitarbeiter 12 Monatsgehälter, ein Monatsgehalt als Weihnachtsgeld und ein halbes Gehalt als Urlaubsgeld. Wer schon vor dem 1. Januar 1999 bei der Ersatzkasse beschäftigt war, bekommt sogar noch bis zu 48 Prozent Zuschlag auf das Urlaubsgeld.

Versicherungsamt-Präsident Daubenbüchel sagte: „Diese Gehälter passen nicht mehr in die Landschaft. Man bekommt das Personal heute auch für 13 Monatsgehälter. Wir werden auf die Ersatzkassen einwirken, die Tarifverträge zu kündigen.“

Arbeit für die Kommissionen

Die Forderung des Bundesversicherungsamtes nach Streichung des Urlaubsgeldes für die Beschäftigten sorgte bei den Kassen für Irritationen. „Die Verwaltungskosten-Debatte erweckt den Eindruck, als könne man so das Kostenproblem lösen“, erklärte der Sprecher der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK), Jörg Bodanowitz, am Montag. Die Kostenschraube sei aber ein Einnahme- und Ausgabeproblem. „Mit dem Vorstoß des Versicherungsamtes werden sich aber wohl trotzdem die Tarifkommissionen befassen müssen», meinte er.

Bei der DAK sei man „erstaunt über die Art und Weise“, wie das Ganze jetzt diskutiert werde. Das Verwaltungsamt habe seinen Vorstoß bisher lediglich über die Medien formuliert. „Ein Schreiben an uns gibt es nicht“, sagte Bodanowitz. Gleichzeitig verwies er darauf, „dass die Kassen längst selbst sparen, wo dies möglich ist“. So seien in der letzten Zeit bereits rund 1400 Stellen bei der DAK abgebaut worden. Weitere 700 sollen folgen. Auch würden immer mehr Geschäftsstellen geschlossen, allein 69 seien es in diesem Jahr gewesen. Derzeit hat die DAK mit ihren 7,2 Millionen Versicherten bundesweit noch 17.000 Beschäftigte in 1019 Geschäftsstellen.

Die Barmer Ersatzkasse, mit acht Millionen Versicherten die größte deutsche Krankenkasse, begrüßte dagegen Daubenbüchels Vorstoß. Barmer-Vize Johannes Vöcking sagte dem „Reutlinger General-Anzeiger“ die Kassen dürften darüber aber nicht autonom entscheiden. Hier sei eine Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft ver.di nötig. „Wir sind überzeugt, dass auch die Gewerkschaften die Zeichen der Zeit erkannt haben“, sagte Vöcking. Die Barmer strebe „Veränderungen in der Tariflandschaft an, die zur Entlastung bei den Verwaltungskosten“ führten. „Wir setzen darauf, dass wir schon für 2003 zu Ergebnissen kommen.“

Auch bei der Techniker Krankenkasse (TK) mit rund 5,3 Millionen Versicherten hieß es, man habe bereits vor längerer Zeit mit einer „umfassenden Reorganisierung begonnen“. So würden in den nächsten Jahren insgesamt 1200 der 9600 Stellen abgebaut. Auch sei davon auszugehen, dass einige der derzeit 230 Geschäftsstellen geschlossen werden. „Wir werden aber in der Fläche präsent bleiben“, erklärte TK-Sprecherin Dorothee Meusch. Beide Kassensprecher betonten, dass auch ihre Beschäftigten „marktgerecht“ bezahlt werden müssten. Die Streichung des 14. Gehalts „wäre wie eine Gehaltskürzung um 7 Prozent“, betonte Bodanowitz.

Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Hannover, lehnt eine Kürzung beim Urlaubsgeld für ihre Mitarbeiter ab. Diese Zahlungen würden an den Verwaltungskosten der KKH nur einen kleinen Teil ausmachen, sagte eine Sprecherin am Montag in Hannover. Eine Streichung würde sich lediglich mit 0,04 Prozentpunkten im Beitragssatz bemerkbar machen. Top

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