Apotheken sollten für 2003 geplante Investitionen vorziehen |
02.12.2002 00:00 Uhr |
von Klaus-Martin Prang, Hannover
Das Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) ist am 15. November 2002 in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden (siehe Titel und Politik). Welche Folgerungen müssen selbstständige Apothekerinnen und Apotheker ziehen?
Der Bundesrat hat dem Gesetzgebungsbeschluss am 29. November 2002 bekanntlich nicht zugestimmt. Ob es aber über den Vermittlungsausschuss noch zu Änderungen kommen wird, bleibt zweifelhaft. Hauptzielrichtung ist die Senkung der Arzneimittelausgaben über so genannte „Rabatte". Diese sollen 1,37 Milliarden Euro Einsparung für die Krankenkassen bringen, mehr als 80 Prozent davon zu Lasten der Apotheken.
Gegenmaßnahmen
Ohne Gegenmaßnahmen im Kostenbereich schlägt die Rohgewinneinbuße voll auf den Apothekengewinn durch. Eine geringfügige Milderung der Gewinneinbuße bringt hier lediglich die Entlastung bei der Gewerbesteuer, die jedoch auch zu einem geringeren Anrechnungsbetrag bei der Einkommensteuer führt.
Gegenüber der - hochgerechneten - Gewinnsituation des Jahres 2002 muss mit dramatischen Gewinnrückgängen um 40 bis 50 Prozent gerechnet werden. Aus dem Gewinnrückgang ergibt sich unter Berücksichtigung der Steuern, des Vorsorgeaufwandes sowie Abschreibungen und Tilgungen die Reduktion des verfügbaren Einkommens beziehungsweise des persönlichen Verfügungsbetrages aus dem Apothekenbetrieb. Das verfügbare Einkommen wird sich gegenüber 2002 etwa halbieren.
Da nur wenige Apotheken ein derartiges Gewinnminus „wegstecken" können, werden sie auf die Kostenbremse treten müssen, vor allem im Personalbereich. Aber auch mit steuergestaltenden Maßnahmen lässt sich gegensteuern.
In PZ 47 haben wir bereits Möglichkeiten der Steueroptimierung noch in 2002 aufgezeigt. Im Hinblick auf die zu erwartenden Gewinneinbußen sollte von einigen Möglichkeiten nun umso mehr in 2002 Gebrauch gemacht werden. Denn der persönliche Steuersatz wird sich auf Grund der geringeren Einkünfte im nächsten Jahr verringern. Steuermindernde Maßnahmen wirken sich in diesem Jahr also stärker aus.
Investitionen vorziehen
Ein wichtiges Gestaltungsinstrument ist dabei die Ansparabschreibung, das heißt das Vorziehen von Steuerminderungen für Investitionen in die Apotheke, die man erst in späteren Jahren beabsichtigt. Auch der Kauf von geringwertigen Wirtschaftsgütern (Nettokaufpreis bis 410 Euro) sollte wegen eventuell rückläufiger Gewinne noch in dieses Jahr vorgezogen werden.
Bei größeren Erhaltungsaufwendungen im Bereich vermieteter Objekte sollte geprüft werden, ob die Bezahlung von Rechnungen (gegebenenfalls auch Abschläge) noch in diesem Jahr sinnvoll ist. Für den steuerlichen Abzug ist maßgebend, wann die Rechnung dem Konto belastet wird.
Die Möglichkeit, einen Abschlag bei der Bewertung des Warenlagers zum 31. Dezember 2002 vorzunehmen, kommt nicht in Betracht. Eine Gewinn mindernde Teilwertabschreibung des Warenlagers ist steuerlich nur zulässig, wenn der Einkaufspreis der Ware am Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken ist. Da die Ware in ihrem Wert jedoch nicht sinkt, sondern sich die Auswirkungen in Form einer geminderten Rohgewinnspanne niederschlagen, besteht bei der Bewertung des Warenlagers kein Handlungsspielraum.
Als weitere Gegensteuerungsmaßnahme sollten rechtzeitig vor dem 15. Februar 2003 beziehungsweise 10. März 2003 Herabsetzungsanträge für die laufenden Gewerbesteuer-Vorauszahlungen beziehungsweise Einkommensteuer- und Kirchensteuer-Vorauszahlungen gestellt werden. Hierfür ist eine Ergebnisplanung unbedingt erforderlich und zwar unter Berücksichtigung der individuellen Wirkungen durch das BSSichG. Hier wird der Steuerberater sehr genau rechnen müssen. Denn nichts wäre fataler als bei knapper Liquidität unnötig Steuern vorab zu zahlen.
Anschrift des Verfassers:
Dipl. Kfm. Dr. Klaus-Martin Prang
Steuerberater
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